Bundesverfassungsgericht soll entscheiden
ARD und ZDF klagen: Streit um Rundfunkbeitrag eskaliert

| Redaktion 
| 19.11.2024

Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro durchzusetzen. Was steckt hinter diesem Schritt?

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF bringen ihren Konflikt mit den Bundesländern auf die höchste Ebene: Sie haben Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dieses soll klären, ob die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro ab dem 1. Januar 2025 durchgesetzt werden kann. Der Schritt gilt als außergewöhnlich und verdeutlicht die zunehmenden Spannungen zwischen den Sendern und der Politik.

"Wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen"

Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF setzen ein klares Signal: Weil die Bundesländer bisher keinen Beschluss zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags gefasst haben, bleibt die Anhebung zum 1. Januar 2025 aus. Dies nehmen die Sender nicht hin und ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, laut einem Bericht von BILD.de. "Dieser Schritt fällt uns schwer“, erklärte ARD-Chef Kai Gniffke, "aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen.“

Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Monat, was jährlich rund neun Milliarden Euro in die Kassen von ARD, ZDF und Deutschlandradio spült. Die geplante Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro wurde von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen. Diese Berechnung bildet die Grundlage für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von 2025 bis 2028.

Die Länderchefs hatten sich jedoch bislang nicht auf einen Beschluss einigen können. Nun wird das Thema auf einem Ministerpräsidententreffen Mitte Dezember erneut verhandelt – unter wachsendem Druck durch die Verfassungsbeschwerde der Sender.

"Journalistische Unabhängigkeit steht auf dem Spiel"

Für ARD und ZDF geht es bei der Klage um mehr als nur die 58 Cent: Es geht um die langfristige Sicherung der staatsfernen Finanzierung. Gniffke betonte, dass die Rundfunkfreiheit gesetzlich verankert sei und keine Kompromisse bei der Einhaltung von Recht und Gesetz gemacht werden dürften.

Kritiker der Beitragserhöhung argumentieren hingegen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk effizienter wirtschaften müsse, anstatt auf eine Erhöhung zu setzen. Auch in der Politik gibt es Stimmen, die eine stärkere Begrenzung des Finanzbedarfs fordern. Dennoch bleiben ARD und ZDF bei ihrer Linie: Nur eine fristgerechte Anhebung sichere die journalistische Unabhängigkeit.

Wie geht es weiter?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte wegweisend sein. Ob die Länderchefs noch vor Gerichtsbeginn zu einer Einigung kommen, bleibt abzuwarten. 

 

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