Kein System der Scheinselbstständigkeit
Engel & Völkers: Ermittlungen gegen die Geschäftsführung eingestellt

| Redaktion 
| 01.04.2025

Es ist die erste handfeste Entwicklung im Fall um Engel & Völkers, seit im vergangenen Dezember zahlreiche Räumlichkeiten des Immobilienunternehmens durchsucht worden sind: Der Verdacht gegen die Geschäftsführung, ein System der Scheinselbstständigkeit gefördert zu haben, hat sich nicht bestätigt – die dahingehenden Ermittlungen werden eingestellt. Beanstandete Franchisenehmer sind hingegen noch nicht aus dem Schneider.

Erst im späten März haben wir Bezug darauf genommen, dass die zuständigen Ermittler im Falle des Immobilienunternehmens Engel & Völkers angeblich weitverbreitete Scheinselbstständigkeit wittern. "Wir weisen den Anfangsverdacht einer systematischen Scheinselbstständigkeit bei Engel & Völkers entschieden zurück", teilte eine Unternehmenssprecherin schon damals mit.

Um die eigene Unschuld deutlich zu machen, arbeite man "vollumfänglich mit den Behörden zusammen". Offensichtlich mit Erfolg: Am Dienstagmittag hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld gemeinsam mit dem Hauptzollamt Bielefeld bekanntgegeben, dass es keine Belege für ein von ganz oben gesteuertes Geflecht der Scheinselbstständigkeit bei Engel & Völkers gibt. Die Ermittlungen gegen die Geschäftsführung der Franchisegebergesellschaften werden deshalb mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Ermittlungen gegen Franchisenehmer laufen weiter

Vorher hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld (Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren) gegen "die Geschäftsführung einer Franchisenehmerin der Firma Engel & Völkers sowie gegen die Geschäftsführung der Unternehmen der Engel & Völkers Gruppe in Hamburg als Franchisegebergesellschaften ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt durch Beschäftigung von scheinselbständigen Immobilienmaklern bzw. wegen des Verdachts der Beihilfe hierzu geführt", wie es in der Mitteilung heißt.

Gleichzeitig wird klargestellt, dass die Ermittlungen gegen einzelne Franchisenehmer fortgeführt werden. Gegen sie steht der Verdacht der Beschäftigung von scheinselbständigen Immobilienmaklern weiterhin im Raum – auch, wenn dieses mutmaßliche Vorgehen nachweislich nicht von der Engel & Völkers-Geschäftsführung initiiert wurde.

Statement von Engel & Völkers

Auch das (bislang) von den Ermittlungen betroffene Immobilienunternehmen hat sich inzwischen zum neuen Stand der Dinge geäußert. Folgende Stellungnahme erreichte uns am Dienstagnachmittag:

"Wir können bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft die Untersuchungen gegen alle Verantwortlichen der Konzernzentrale in Hamburg mangels Tatverdachts eingestellt hat. Die Einstellung mangels Tatverdachts ist für die Betroffenen der bestmögliche Ausgang eines Ermittlungsverfahrens.

Der Anfangsverdacht, dass die Engel & Völkers Gruppe die Beschäftigung Scheinselbständiger bei einzelnen Lizenznehmern fördere, wurde durch die Ermittlungen ausgeräumt. Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Schluss, dass es keinerlei Anhaltspunkte für eine Beihilfe zur Scheinselbstständigkeit durch das Engel & Völkers Franchisesystem gibt.

Damit ist der Vorwurf eines vermeintlichen Systems der Scheinselbstständigkeit bei Engel & Völkers ausgeräumt. Die Untersuchungen gegen einzelne Lizenznehmer im Netzwerk wegen des Verdachts der Beschäftigung von Scheinselbstständigen laufen zunächst weiter, wobei nach wie vor die Unschuldsvermutung für die betroffenen Lizenznehmer gilt."

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