Statistisches Bundesamt meldet steigende Zahlen
Anstieg der Regelinsolvenzanträge im Februar erreicht neuen Höchststand

| pte 
| 17.03.2024

Die beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland verzeichneten laut vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar 2024 einen Anstieg um 18,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Dies folgt auf einen Zuwachs von 26,2 Prozent im Januar 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten.

Historische Betrachtung

2023 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 17.814 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 22,1 Prozent mehr als 2022. Damals lag die Zahl jedoch nur leicht über dem niedrigen Niveau des von Corona-Sonderregelungen geprägten Jahres 2021 gelegen (plus 4,3 Prozent). Verglichen mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2023 um fünf Prozent geringer.

Im historischen Vergleich war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sehr niedrig. Im Jahr 2009, also während der Finanz- und Wirtschaftskrise, war diese Anzahl mit 32.687 Fällen deutlich höher (plus 83,5 Prozent).

2023 rund 26,6 Mrd. Euro

Die Forderungen der Gläubiger aus den im Jahr 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 26,6 Mrd. Euro. 2022 hatten die Forderungen bei rund 14,8 Mrd. Euro gelegen. Mit Forderungen von 25 Mio. Euro und mehr wurden im Jahr 2023 mit 138 Fällen 38 Prozent mehr "Großinsolvenzen" registriert als im Jahr 2022.

Bezogen auf 10.000 Firmen, gab es 2023 insgesamt 52,5 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Verkehr und Lagerei mit 106,5 Fällen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen mit 84,9 Fällen, das Baugewerbe mit 79,9 Fällen, das Gastgewerbe mit 72,3 Fällen sowie das Verarbeitende Gewerbe mit 63,5 Fällen je 10.000 Unternehmen.

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