"Leere Wiege. Volle Arbeitskraft?"
Mutterschutz nach Fehlgeburt: Reform gefordert

Verliert eine schwangere Frau beispielsweise im fünften Monat ihr ungeborenes Kind, gilt sie vor dem Gesetz nicht als Mutter und hat keinen rechtlichen Anspruch auf entsprechende Unterstützung. Während sich mehrere Initiativen und der Bundesrat für eine Neuregelung stark machen, wünscht sich ein Großteil der Bevölkerung einer Forsa-Umfrage zufolge einen offeneren Umgang mit dem Thema.

In Relation zu ihrer Häufigkeit gehen Fehlgeburten nach wie vor als tabuisiertes Thema in unserer Gesellschaft durch. Nicht selten erfährt man von jungen Müttern erst nach der Geburt eines gesunden Kindes, dass es sich dabei keineswegs um die erste Schwangerschaft gehandelt hat. Die Analysten der mkk - meine krankenkasse verweisen diesbezüglich auf Schätzungen, nach denen jede dritte schwangere Frau schon einmal eine Fehlgeburt erlitten hat.

Während ein nennenswerter Teil davon unentdeckt bleibt und im Falle eines frühen Verlustes häufig mit einer starken Regelblutung verwechselt wird, können andere zu schmerzhaften Komplikationen führen und operative Eingriffe notwendig machen. Ungeachtet dessen gelten Frauen vor dem Gesetz erst ab der 24. Schwangerschaftswoche als Mütter, was sich unmittelbar auf ihren Anspruch auf Mutterschutz auswirkt.

Bevorzugtes Modell: Gestaffelter Mutterschutz

Nun hat eine repräsentative Forsa-Erhebung (1007 Teilnehmer ab 18) im Auftrag der mkk - meine krankenkasse ermittelt, dass sich ganze 86 Prozent der Befragten eine Reform dieser Regelung wünschen und finden, dass auch maximal 23 Wochen schwangeren Frauen eine gesetzlich geregelte Erholungszeit samt Freistellung vom Arbeitsplatz gewährt werden sollte.

Verschiedene politische Initiativen und auch der Bundesrat plädieren demnach für einen gestaffelten Mutterschutz, bei dem die zur Regeneration überlassene Zeit direkt mit der Dauer der Schwangerschaft verknüpft ist.

"Staat und Medizin verharmlosen Fehlgeburten", kritisiert Andrea Galle, Vorständin der mkk - meine krankenkasse, mit Blick auf den Umstand, dass eine kurz vor dem sechsten Monat stehende Schwangere, die ihr Kind verliert, nach aktuellem Stand nicht einmal das gesicherte Recht auf eine Krankschreibung hat.

Zeit zur Heilung gefordert

"Viele Frauen brechen innerlich zusammen und können nicht über ihre Fehlgeburt reden", erklärt Andrea Galle und führt aus: "Frauen brauchen nach einer Fehlgeburt vor allem eines: Zeit. Zeit, um körperlich und seelisch zu heilen. Deshalb unterstützen wir die Forderung nach einem gestaffelten Mutterschutz."

Die Umfrage unterdessen verrät zudem, dass ein deutlicher Großteil (81 Prozent) der Menschen einen offeneren Umgang mit dem Thema Fehlgeburt bevorzugen würde. Für 89 Prozent der Befragten ist es wichtig, mehr über die Auswirkungen auf Frauen zu erfahren. 70 Prozent finden, dass auch die mentalen Konsequenzen für Männer, für die der Verlust eines ungeborenen Kindes ebenfalls ein traumatisches Erlebnis darstellen kann, näher ergründet werden sollten.

"Nun ist es Aufgabe von Politikerinnen und Politikern, das Mutterschutzgesetz den Realitäten anzupassen und betroffenen Frauen zu helfen“, macht Andrea Galle deutlich, deren Arbeitgeber zu diesem Zweck die Initiative "Leere Wiege. Volle Arbeitskraft?" unterstützt. Entscheidungen liegen in diesem Fall beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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