Signalwirkung für Screenwriter?
Manta Manta: Drehbuchautor erreicht Vergleich mit Constantin Film

| Redaktion 
| 22.04.2024

An der Kinokasse war "Manta Manta - Zwoter Teil" ein Erfolg für die zuständige Produktionsfirma. Abseits der Einspielergebnisse war die Fortsetzung jedoch schon problembehaftet, bevor sich vieldiskutierte Turbulenzen am Set zugetragen haben.

Mit mehr als einer Million Kinobesuchern konnte "Manta Manta – Zwoter Teil" die Zahlen des Kultfilms von 1991 im vergangenen Jahr trotz gemischter Kritiken übertreffen. Dabei schlüpfte Til Schweiger einmal mehr in die Rolle des Bertie Katzbach, war in Personalunion allerdings auch für Regie, Schnitt und Drehbuch verantwortlich. Eine vielseitige Aufgabe, der Schweiger zahlreichen Medienberichten zufolge nicht immer vollumfänglich gewachsen war – bei Stefan Cantz hatte die Produktion jedoch schon vor den Eskapaden am Set einen schweren Stand.

Aus seiner Feder stammt das Skript des Originalfilms "Manta Manta", der den Kult um das namensgebende Opel-Automobil damals für die große Leinwand festgehalten hat. Da er seinen Angaben zufolge niemals kontaktiert wurde, als es an die Arbeit zum Sequel ging und eine eigenmächtige Fortsetzung sein Bearbeitungsrecht am Drehbuch verletzen würde, verklagte Stefan Cantz die zuständige Produktionsfirma Constantin Film. Wie der Branchendienst DWDL unter Berufung auf dpa berichtet, soll er ursprünglich eine Summe von mehr als 100.000 Euro gefordert haben.

Dabei rausgekommen ist nun ein Vergleich vor dem Landgericht München I, der Cantz immerhin 35.000 Euro und eine Entschuldigung von Constantin-Geschäftsführer Gero Worstbrock eingebracht hat. Demzufolge habe das Studio nie beabsichtigt, das Schaffen von Cantz "unter den Scheffel zu stellen". Der Autor wiederum gab sich mit der Anerkennung zufrieden und hofft darauf, mit seinem Eintreten ein Signal für Berufskollegen zu setzen.

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