Steuererklärung: Geld sparen statt Stress haben

| Redaktion 
| 04.01.2024

Benjamin Franklin zufolge kann man sich in dieser Welt nur des Todes und der Steuer wirklich sicher sein. Beiden blicken die meisten Menschen nur sehr ungern entgegen – allerdings kann bei der Erklärung ans Finanzamt wenigstens praktisches Fachwissen weitergegeben werden.

Schon für die Jahre 2021 und 2022 wurde die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen durch den Gesetzgeber um drei beziehungsweise zwei Monate nach hinten verschoben; bedingt durch die zusätzlichen Aufwand schaffenden Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.

Im frisch angebrochenen Jahr steht nun die Steuererklärung für 2023 an. Es ist aller Voraussicht nach die zunächst letzte mit ungewohntem Fristtermin: Steuerpflichtige, die nicht auf die unterstützenden Dienste eines entsprechenden Beraters zurückgreifen, müssen ihre Zahlen bis zum Sa., 31. August 2024 einreichen.

Wer alle entsprechenden Papiere, Belege und co. bislang nicht adäquat überblickt, hat in den kommenden Monaten also mühselige Arbeit vor sich... und interessiert sich anschließend mutmaßlich umso mehr für Möglichkeiten, den lästigen Prozess im nächsten Jahr sowohl stressfreier als auch finanziell attraktiver zu gestalten.

Fünf Tipps für die Steuererklärung

Zu diesem Zweck hat Katharina Schneider vom Handelsblatt verraten, auf welchem Wege sich der unbeliebte Vorgang vereinfachen und die Steuerersparnis maximieren lässt. Fünf ausgewählte Tipps, die der Leadersnet-Redaktion besonders teilenswert erscheinen:

  1. Ordnung ist die Welt
    … und womöglich bares Geld wert. Obwohl dieser Hinweis unglaublich naheliegend ist, wird er viel zu häufig überhört: Rechnungen, Kassenzettel, Bescheinigungen und andere Unterlagen erreichen uns das ganze Jahr über in digitaler oder physischer Form; manchmal sowohl als auch.

    Deshalb empfiehlt es sich dringend, einen Ordner auf dem Rechner und außerdem einen haptisch greifbaren anzulegen, in die alle relevanten Dokumente zeitnah eingepflegt werden. Bei Papierdokumenten sorgen Scans oder Fotografien zudem nicht nur für Sicherungsduplikate: Wer seinem Steuerberater eine lückenlose Belegsammlung vorweist, kann Aufwandskosten sparen.

  2. Arbeitsgeräte absetzen
    Nicht weniger als 100 Prozent der Kosten für Computer oder Laptop dürfen von der Steuer abgesetzt werden. Mit einem kleinen Haken: Die Beweisführung, dass eine private Nutzung des jeweiligen Gerätes keinerlei Rolle spielt, gestaltet sich in vielen Fällen schwierig. Die Angabe, dass es zumindest zur Hälfte für professionelle Zwecke genutzt wird, akzeptiert der Fiskus hingegen meist ohne großes Hinterfragen.

  3. Entlastung bei der Entlastung
    Wer sich neben dem Job um Kinder kümmern muss, einen Verwandten pflegt oder einfach „nur“ ein herausforderndes Arbeitspensum hat, wünscht sich wahrscheinlich in braver Regelmäßigkeit etwas fähige Unterstützung in den eigenen vier Wänden. Auch die darf von der Steuer abgesetzt werden: Bei bis zu einem Fünftel der Kosten oder maximal 4000 Euro pro Jahr ist die Angabe als haushaltsnahe Dienstleistung absolut legitim und eine weitere Chance, Geld zu sparen.

  4. Spenden macht sich bezahlt
    … und zwar nicht nur für jene Menschen, denen die eigentliche Spende zugutekommt: Wer seine Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen als Sonderausgaben angibt, kann bei der steuerlichen Endabrechnung mit Vergünstigungen rechnen. Immerhin 20 Prozent vom sogenannten Gesamtbetrag der Einkünfte dürfen im Jahr als Spende deklariert und entsprechend abgeschrieben werden.

  5. Hochzeitsglocken = Kassenklingeln?
    Natürlich steht die Liebe idealerweise im Vordergrund – allerdings gehen immer mehr Eheleute in spe transparent damit um, dass steuerliche Vorteile ebenfalls zur Hochzeitsmotivation beitragen. Immerhin können sie sich das sogenannte Ehegattensplitting zunutze machen, das die gemeinsame Steuerschuld im Falle eines deutlich besser verdienenden Partners nennenswert drückt. Darüber hinaus genießen Eheleute höhere Freibeträge und haben zusätzlich die Chance, größere Geldsummen innerhalb der neugegründeten Familie zu verschenken.

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