Vor wenigen Tagen konnte sich die Bundesregierung auf ein Maßnahmenpaket einigen, das Unternehmen beim Bewältigen der steigenden Stromkosten unterstützt. Finanziert werden soll es zu beträchtlichen Teilen aus dem Klima- und Transformationsfonds, kurz KTF. Nach wie vor wird dessen Budget für die Jahre 2024 bis 2027 mit 211,8 Milliarden Euro angegeben.
Womöglich muss diese Zahl zeitnah nach unten korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschiebung von 60 Milliarden Euro in den KTF verboten, die die Ampel-Koalition im Zuge des zweiten Nachtragshaushalts 2021 veranlasst hat. Diese stammten aus nicht genutzten Mitteln zur Bekämpfung der Corona-Konsequenzen. Damit einhergehend wären zu diesem Zweck gemachte Schulden in klimabezogene Schulden umgewandelt worden.
KTF akut kürzungsbedroht?
Dem Urteil vorausgegangen war eine Verfassungsbeschwerde der Unionsfraktion, deren Ansicht nach die Verschiebung die Schuldenbremse ausgehebelt und die pandemiebedingte Ausnahmeregelung überschritten habe. Doris König, Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, schloss sich dieser Wahrnehmung weitgehend an und begründete ihre Entscheidung mit der zu bewahrenden Wirksamkeit der Schuldenbremse. Der Nachtragshaushalt aus dem vorletzten Jahr sei damit „unvereinbar und nichtig“ sowie den „verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen“ nicht entsprechend, wie König vom Handelsblatt zitiert wird.
Für die Regierungsparteien stellt das Urteil offensichtlich einen herben Rückschlag dar, da in der Haushaltsplanung nun 60 Milliarden Euro fehlen. Unklar ist bislang, ob die Ampel-Koalition das Budget des KTF und der darin inkludierten Programme kürzen wird oder ob andere Wege beschritten werden, um die nun entstandene Lücke zu kompensieren. Wie die Bild schreibt, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner zunächst „eine Sperre für Ausgaben des Klimafonds verhängt“, wobei Ausnahmen für den Gebäudebereich gelten.
Stimmen zum Urteil
„Wir sind auf die Szenarien vorbereitet", verriet die parlamentarische SPD-Geschäftsführerin Katja Mast der Tagesschau. Ungeachtet des Urteils und der damit verbundenen Herausforderungen gehe sie „davon aus, dass wir den Haushalt dennoch zum 1. Dezember verabschieden“ können. Glaubt man dem vom Handelsblatt befragten Ökonom Jens Südekum, scheint diese Aufgabe mindestens anspruchsvoll: „„Das Urteil stellt die Bundesregierung vor das größte wirtschaftspolitische Problem dieser Legislaturperiode.“
In einer Mail zeigt sich Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), zufrieden mit dem Beschluss des Verfassungsgerichts. „Die Schuldenbremse ist ein Grundpfeiler stabiler Staatsfinanzen. Die Haushaltsführung muss ausreichend beweglich sein, darf aber auch nicht überdehnt werden. Daher sind die heute verkündeten Leitplanken für die Haushaltsführung des Bundes wichtig.“
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