Grusel-Knigge
Halloween im Büro: Die Do's und Don'ts für eine gelungene Party

| Redaktion 
| 20.10.2024

Wenn es blutige Gummifinger zum Essen gibt und der Kollege Ihren Schreibtisch in Spinnweben einwickelt, dann ist es wieder soweit: Halloween hat auch in Deutschland zunehmend Einzug in die Bürokultur gehalten. Während einige Unternehmen den 31. Oktober zelebrieren, bleibt der Arbeitsplatz dennoch ein professionelles Umfeld. Damit die Gruselstimmung nicht den Arbeitsalltag beeinträchtigt, gibt es einiges zu beachten.

1. Verkleidung im Büro – erlaubt, aber mit Bedacht

Do: Wenn Ihr Unternehmen Halloween feiert, können Sie sich gerne verkleiden. Klären Sie jedoch vorher mit der Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten, ob und welche Kostüme angemessen sind. Besonders in Branchen mit Kundenkontakt oder in konservativen Geschäftsfeldern könnten Einschränkungen bestehen.

Don’t: Verkleidungen, die Ihre Arbeitssicherheit gefährden oder Hygienevorschriften missachten, sind tabu. Werwolf-Pfoten in einer Werkstatt oder Zombie-Make-up in einer Arztpraxis sind zum Beispiel nicht geeignet.

Tipp: Stellen Sie sicher, dass Ihre Verkleidung weder beleidigend noch unangemessen ist – Halloween soll Spaß machen, aber nicht auf Kosten anderer.

2. Muss ich mich verkleiden?

Do: Freiwilligkeit ist hier entscheidend! Es gibt keine Verpflichtung, sich an Halloween zu verkleiden, auch wenn Ihr Arbeitgeber eine Feier organisiert. Wenn Sie sich in einem Kostüm unwohl fühlen, können Sie selbstverständlich in Ihrer regulären Arbeitskleidung erscheinen.

Don’t: Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht zwingen, sich zu verkleiden. Auch besteht keine Pflicht, an einer Halloween-Feier teilzunehmen, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Achtung: Sollte die Feier während der Arbeitszeit angesetzt sein, muss diese Zeit entlohnt werden.

Tipp: Falls Ihr Unternehmen eine Halloween-Party veranstaltet, kann Ihre Teilnahme den Teamgeist fördern – dennoch bleibt alles freiwillig.

3. Alkohol am Arbeitsplatz – Ja oder Nein?

Do: Bei vielen Halloween-Partys gehört ein Glas Sekt oder Bier dazu. Solange Ihr Arbeitgeber dies erlaubt und Sie keine sicherheitsrelevante Arbeit ausführen, können Sie unbesorgt anstoßen.

Don’t: Übertreiben Sie es nicht! Der Arbeitsplatz ist kein Ort für ein Trinkgelage. Auch wenn die Stimmung locker ist, sollte ein gewisses Maß an Professionalität gewahrt bleiben. Zu viel Alkohol kann Fehlverhalten verursachen und schlimmstenfalls Sie und Ihre Kollegen gefährden.

Tipp: Klären Sie im Vorfeld, ob und in welchem Umfang Alkoholkonsum am Arbeitsplatz erlaubt ist. In einigen Branchen, wie auf Baustellen oder im Transportwesen, gibt es strikte Alkoholverbote.

4. Dekorationen und Grusel-Atmosphäre

Do: Dekorationen im Büro können die Halloween-Stimmung heben. Kürbisse, Spinnweben und andere gruselige Details sind eine schöne Möglichkeit, den Arbeitsplatz festlich zu gestalten – solange die Dekorationen den Arbeitsablauf nicht beeinträchtigen.

Don’t: Vermeiden Sie übertriebene oder aufdringliche Dekorationen. Blutig wirkende Requisiten oder Schreck-Dekorationen könnten Kolleginnen und Kollegen unangenehm sein.

Tipp: Sprechen Sie sich im Team ab, bevor Sie das Büro dekorieren, und achten Sie darauf, die persönlichen Grenzen Ihrer Kollegen zu respektieren.

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