Bundesinnenministerium entscheidet
Compact Magazin verboten: Trifft der Schlag gegen rechts auch die Pressefreiheit?

| Redaktion 
| 16.07.2024

Am Dienstag hat das Bundesinnenministerium das Compact Magazin verboten. Während Nancy Faeser dadurch einen "harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ registriert, werden Bedenken an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgangs nicht nur von politisch motivierten Kommentatoren geäußert.

Seit Dezember 2010 ist Compact, laut Eigenbeschreibung das "Magazin für Souveränität“, mit einer monatlichen Ausgabe erschienen. Diese soll es zuletzt auf eine gedruckte Auflage von 40.000 Exemplaren gebracht haben; daneben wurde ein Videokanal mit einem wochentäglichen Angebot sowie ein Online-Shop betrieben. Vom Bundesamt und Landesverfassungsschutz wurde die Publikation seit mehreren Jahren als "gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft; die Tagesschau schreibt vom "reichweitenstärksten Organ der Neuen Rechten“.

Nun wird jenes entnommen: Sowohl die Compact-Magazin GmbH als auch die Conspect Film GmbH wurden am Dienstag vom Bundesinnenministerium verboten. In Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt kam es in den Morgenstunden zu Durchsuchungen in unternehmerischen Räumlichkeiten als auch in "Wohnungen von führenden Akteuren“ und bei "wesentlichen Anteilseignern“, damit Vermögenswerte gesichert und weitere Beweismittel beschlagnahmt werden können.

Verbot erfolgt nach Vereinsgesetz

Die zuständige Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt zur Sache: "Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.“

Dem Compact-Team um Herausgeber Jürgen Elsässer ist im Zuge des Verbots jede Form der Fortführung ihrer bisherigen Tätigkeit untersagt. Das Bundesinnenministerium fürchtet, dass Leser "durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden“ könnten. Unter anderem deshalb kam es zum Verbot, bei dem sich das Ministerium auf Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes beruft.

Wird die Pressefreiheit unterlaufen?

Gegenüber der Berliner Tageszeitung nd bezweifelt Rechtsanwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass die Verhältnismäßigkeit beim Compact-Verbot gegeben ist. Außerdem erkennt er darin einen Missbrauch des Vereinsrechts, da es bei der Maßnahme eigentlich um eine Zeitschrift gehe. Insgesamt stuft er das Verbot als "wahrscheinlich rechtswidrig“ ein. Ähnliche Bedenken hatte Werdermann bereits vor sieben Jahren geäußert, als die linke Internetplattform Indymedia Linksunten ebenso auf Grundlage des Vereinsrechts verboten wurde.

"Das Innenministerium unterläuft so mithilfe des Vereinsrechts die Pressefreiheit", gibt Laura Wisser vom Vorstand des Komitees für Grundrechte und Demokratie, ansässig in Köln, zu bedenken. Sie fügt an: "Natürlich halten wir ein rassistisches Hetzmedium wie Compact für gefährlich. Aber wir können die verfassungsrechtlichen und demokratischen Gefahren nicht ausblenden, die von solchen repressiven Maßnahmen ausgehen."

Aktueller Blick auf die Compact-Domain

Dem Bundesinnenministerium scheint dieser streitbare Aspekt vorab bewusst gewesen zu sein. So erläutert gleich der zweite Satz der offiziellen Mitteilung: "Auch Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden“. Im FAQ-Teil identifiziert das Ministerium die Presse- und Meinungsfreiheit zwar als "elementare Voraussetzungen“ für eine funktionierende Demokratie, sieht dahingehend jedoch auch Grenzen.

Aufgrund der von Faeser geschilderten Tätigkeiten von Compact müssten Meinungs-, Presse-, und Rundfunkfreiheit insofern "hinter dem mit dem Vereinsverbot verfolgten Ziel zurückstehen, um drohenden Gefährdungen des Staates, seines Bestandes und seiner Grundordnung, die aus verfassungswidrigen Bestrebungen erwachsen können, wirksam entgegenzuwirken.“

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