Klage gegen NASA
Wer haftet, wenn mein Haus von Weltraumschrott beschädigt wird?

| Redaktion 
| 25.06.2024

Eine Familie aus Florida hat eine Schadensersatzklage gegen die US-amerikanische Raumfahrtbehörde NASA eingereicht, nachdem ihr Zuhause von einem aus dem Weltall herabgeregneten Metallteil getroffen wurde. Dabei scheint eine außergerichtliche Einigung wahrscheinlich – immerhin gibt es Vereinbarungen für Fälle wie diesen.

Es ist eine Schreckenssituation, mit der man morgens beim Aufwachen wahrlich nicht rechnet: Plötzlich wird das Dach des eigenen Hauses mit einem unbeschreiblichen Knall von einem glühend heißen Gegenstand durchschlagen, der sich kurz vorher noch im Weltall befunden hat. Genau das ist einer Familie aus Naples, Bundestaat Florida in den USA widerfahren, wodurch sie "Sach- und Geschäftsschäden sowie emotionale und mentale Qualen“ erlitten hat.

Infolgedessen verlangt sie nun 80.000 US-Dollar von der NASA. Forbes hat über den Fall berichtet und Andrea Harrington, Professorin an der McGill-Universität und Leiterin des dortigen Institute of Air and Space Law, zur Sache befragt. Harrington verweist auf Abkommen, die sich mit der Frage von Schäden an Personen oder Sachgegenständen durch Weltraumschrott befassen.

Unerwünschter Besuch von der ISS

Da wäre zum Beispiel das Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände, kurz Weltraumhaftungsübereinkommen oder noch kürzer WHÜ. Dieses ist von über 100 Nationen ratifiziert worden, alle führenden Raumfahrtnationen inklusive. Grob zusammengefasst wird darin unter anderem geregelt, dass eine Nation für Schäden in Haftung genommen werden kann, wenn sich der auf die Erde niedergegangene Weltraumschrott auf sie zurückführen lässt.

Beim Vorfall in Florida hat sich herausgestellt, dass es sich bei dem verirrten Himmelskörper um einen Zylinder einer Frachtpalette handelt, die im Jahr 2021 von der Internationalen Raumstation (ISS) abgeworfen wurde. Zur Überraschung der NASA, die den Gegenstand untersucht hat, hat dieser den Wiedereintritt in die Erdatmosphäre überstanden.

Was bedeutet das rechtlich?

Andrea Harringtons Ansicht nach handelt es sich um eine rein amerikanische Angelegenheit, bei der es um NASA-Trümmer und Schäden in Florida geht. Wie bei allen anderen Schäden, die von der Regierung an Privatpersonen verursacht werden, dürfte auch dieser Fall also dem innerstaatlichen US-Recht unterliegen. Wäre der Zylinder beispielsweise in Bielefeld gelandet, wäre die US-Regierung zu einer Zahlung an die Bundesregierung verpflichtet, während Zahlungen an betroffene Einzelpersonen wiederum vom Bund selbst abgewickelt würden.

Für Christopher Newman, Professor für Weltraumrecht und -politik an der University of Northumbria in Großbritannien, stellt sich die Sachlage weniger eindeutig dar: Gegenüber Forbes gibt er zu bedenken, dass die ISS im Rahmen einer internationalen Partnerschaft entstanden und vorgesehen ist, dass sich alle beteiligten Nationen - die USA, Russland, die europäischen Regierungen, Japan und Kanada – hinsichtlich der Haftung im Rahmen internationaler Verträge beraten.

Grundsätzlich glaubt Harrington, dass es in der Florida-Angelegenheit letztlich gar nicht "notwendig sein wird, vor Gericht zu gehen“. Es sei "im besten Interesse der NASA - sowohl finanziell als auch in Bezug auf die öffentliche Wahrnehmung - eine angemessene Zahlung ohne Verfahren zu leisten und ich glaube, dass sie dies tun werden".

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