Wettbewerbsrecht
EU weist Booking.com in die Schranken

| Natalie Oberhollenzer 
| 14.05.2024

Im Rahmen des Digital Markets Act verschärft die Union die Regeln für das allzu übermächtig gewordene Buchungsportal. Das Unternehmen reagiert und verspricht eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Behörde.

Die Europäische Union verschärft ihre Vorgehensweise gegen große digitale Konzerne, um die Marktdominanz dieser Plattformen einzudämmen. Unter das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) fällt nun auch die Buchungsplattform Booking.com. Die Entscheidung der EU-Kommission verpflichtet das Unternehmen, fairere Bedingungen für Hotel- und Ferienwohnungsanbieter zu schaffen und den Nutzern eine größere Auswahl zu gewährleisten.

Booking.com, mit Hauptsitz in Amsterdam, gilt als bedeutender Akteur in der europäischen Tourismusbranche. Binnenmarktkommissar Thierry Breton betonte, dass die EU gewährleisten werde, dass Booking.com die Vorgaben des DMA vollständig umsetzt. Die Plattform muss nun innerhalb von sechs Monaten der Kommission einen detaillierten Bericht zur Umsetzung der neuen Vorschriften vorlegen.

Fairere Bedingungen – für Anbieter und für Kunden

Das Unternehmen reagierte auf die Entscheidung und erklärte, bereits mit einer solchen Entwicklung gerechnet zu haben. Booking.com versprach eine fortgesetzte konstruktive Zusammenarbeit mit der Kommission, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, den Anbietern einen fairen Zugang zu den Diensten der Plattform zu ermöglichen und den Kunden mehr Entscheidungsfreiheit bei Buchungen und Stornierungen zu bieten.

Parallel dazu untersucht die EU-Kommission, ob auch der von Elon Musk geleitete Onlinedienst X unter den DMA fällt. Musk hatte argumentiert, dass trotz hoher Nutzerzahlen keine besondere Marktmacht vorliege, da ausreichend Alternativen wie Threads oder Mastodon existierten.

Google, Amazon, Apple, TikTok, Meta und Microsoft unter der Lupe

Der DMA zielt darauf ab, die Macht der sogenannten Gatekeeper des Internets zu beschränken. Die Regelungen, die bereits für große Technologiekonzerne wie Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft gelten, sollen den Wettbewerb fördern und bessere Chancen für neue Marktteilnehmer schaffen. So wird etwa Apple gezwungen, Alternativen zu seinem App Store zuzulassen, und Google darf nicht länger die eigenen Dienste in Suchergebnissen bevorzugen.

Verstöße gegen den DMA können für Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich Strafen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. In gravierenden Fällen kann die EU-Kommission sogar eine Zerschlagung der betroffenen Unternehmen anordnen. Gegen Apple, Google und Meta laufen bereits Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen diese neuen Regelungen.

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