Die EU ermittelt: Verfahren gegen X eingeleitet

| Redaktion 
| 18.12.2023

Eine Premiere, die weder rühmlich noch überraschend wirkt: X ist die erste Online-Plattform, die sich aufgrund des DSA im Rahmen eines EU-Verfahrens für verbreitete Inhalte verantworten soll.


Seit etwas mehr als einem Jahr sind die Kernvorschriften des Digital Services Act (DSA) anwendbar. Die Verordnung des Europäischen Parlaments sieht grob zusammengefasst vor, dass soziale Netzwerke wie zum Beispiel X, Facebook oder Instagram keine Inhalte verbreiten dürfen, die nach Definition der EU als Falschinformation oder „Hassrede" durchgehen.

Elon Musk, der X – damals noch Twitter – im letzten Jahr erworben hat, soll aufgrund des DSA bereits mit einem Rückzug seiner Plattform vom europäischen Markt geliebäugelt haben. Insofern kommt es nicht allzu überraschend, dass das erste Verfahren aufgrund der neuen Gesetzlage gegen eine Online-Plattform zulasten von X geht.

Brüssel beanstandet „illegale" Beiträge

Stein des Anstoßes ist eine Vielzahl beanstandeter Beiträge vor allem in Bezug auf die aktuelle Eskalation des Nahostkonflikts. „Illegale und irreführende" (Tagesschau) Postings hatten erst eine Verwarnung und anschließend eine offizielle Informationsanfrage der EU-Kommission zur Folge, die ihr allerdings „keine zufriedenstellende Antworten geliefert" habe.

Die Zuständigen in Brüssel wollen nun weitere Untersuchungen einleiten, die neben der (fehlenden) Moderation von Inhalten auch den Umgang von X mit den europäischen Regeln zum Risikomanagement, dem Datenzugriff für Forscher, der Werbetransparenz und sogenannten Dark Patterns kritisch beäugen. Konsequenz eines negativen Urteils könnte eine empfindliche Geldstrafe sein.

Damit nicht genug: Die EU-Kommission möchte offenbar auch überprüfen, inwiefern der berühmte blaue Haken „täuschend" wirkt. Während das Symbol früher vorrangig verifizierte Accounts von Personen des öffentlichen Lebens oder Institutionen gekennzeichnet hat, ist es heutzutage mit einem kostenpflichten Abonnement von X verknüpft.

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