Am Donnerstag wurde vom Bundeskartellamt ein Kartellverwaltungsverfahren gegen drei deutsche Logistikunternehmen eingeleitet. Konkret wird gegen die Deutsche Post InHaus Services (DPIHS), Postcon und Compador ermittelt. Bei der Untersuchung geht es um mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen bei Briefkonsolidierungsleistungen, welche sich vor allem an Geschäftskunden richten.
"Wichtigster Wettbewerbsimpuls"
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagt: "Von dem Geschäftsmodell der Briefkonsolidierung geht der wichtigste Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt im Geschäftskundenbereich gegenüber der marktbeherrschenden Deutschen Post AG (DPAG) aus. Die Deutsche Post selbst ist auch in diesem Bereich über ihre Tochter Deutsche Post InHaus Services sehr stark vertreten."
Konkret soll untersucht werden, "ob die bestehenden Vereinbarungen der Deutschen Post InHaus Services mit ihren direkten Wettbewerbern den Wettbewerb beschränken". Das Geschäftsmodell von Briefkonsolidierern besteht darin, die Briefmengen von Geschäftskunden abzuholen, vorzusortieren und zu Briefzentren der DPAG zu transportieren. Dabei werden die Briefmengen mit jenen von anderen Kunden zusammengeführt. Dadurch sollen höhere Geschäftskundenrabatte auf das zu zahlende Beförderungsentgelt erzielt werden.
Zugang zum Postzustellnetz
Für dieses spezielle Angebot gegenüber den nach wie vor marktbeherrschenden Firmen der Deutschen Post AG nutzen Briefkonsolidierer ebenfalls den regulierten Zugang zum Postzustellnetz. Die DPAG ist wiederum ihrerseits mit der DPIHS in diesen Wettbewerb mit einem eigenen Konsolidierungsangebot eingetreten. Damit konnte sie auch große Marktanteile erzielen. Die Postcon und die Compador zählen zur selben Unternehmensgruppe und sind die beiden größten Mitbewerber der Post InHaus Services. Gegen alle drei Firmen wurden nun die Kartellermittlungen eingeleitet.
www.bundeskartellamt.de
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