Die Homeoffice-Pauschale ist mit 1.260 Euro im Jahr mehr als doppelt so hoch wie früher. Bestimmte Arbeitnehmer:innen dürfen jetzt außerdem die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am gleichen Arbeitstag nutzen. Und auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde erhöht. Wie alles zusammenhängt, erklärt nun der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Pro Arbeitstag im Homeoffice dürfen Arbeitnehmer:innen sechs Euro für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr von der Steuer absetzen – also bis zu 1.260 Euro jährlich. Bisher waren es lediglich fünf Euro am Tag und maximal 120 Tage Homeoffice im Jahr. Allerdings gilt: Auch wer 211 oder 250 Tage im Jahr von zu Hause arbeitet, darf nicht mehr als den Maximalbetrag von 1.260 Euro absetzen.
Auch Änderungen bei der Entfernungspauschale
Seit Beginn dieses Jahres, liegt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – auch als Werbungskostenpauschale bekannt – bei 1.230 Euro im Jahr. Das bedeutet: Werbungskosten in Höhe von 1.230 Euro werden Arbeitnehmer:innen ohne Kostennachweis pauschal steuerlich anerkannt. Bis 2021 waren es lediglich 1.000 Euro, für das Jahr 2022 lag der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei 1.200 Euro. Den größten Posten in puncto Werbungskosten machen oft die Fahrtkosten der Arbeitnehmer:innen aus. Seit dem Jahreswechsel können die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale außerdem am gleichen Arbeitstag genutzt werden.
Das gilt zum Beispiel für Lehrer:innen, die an einem Tag zur Schule fahren und anschließend von zuhause aus ihren Unterricht vor- oder nachbereiten. Sie können jetzt bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale nutzen und – sofern sie an den entsprechenden Tagen in der Schule waren – gleichzeitig die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung angeben. Heißt konkret: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke sind es 30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer sind es seit 2022 sogar 38 Cent, die berechnet werden können.
Homeoffice-Pauschale und ihre Vorteile
Von der Anhebung der Homeoffice-Pauschale profitieren alle Arbeitnehmer:innen. Sie können mehr im Homeoffice arbeiten, erhalten einen höheren Pauschalbetrag und liegen außerdem ab 206 Tagen im Homeoffice allein damit über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Sofern zusätzliche Werbungskosten anfallen, dürfen diese ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Auch Angestellte, die in der Firma keinen eigenen Arbeitsplatz haben, können neuerdings die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am gleichen Arbeitstag nutzen.
Im Übrigen erhalten Arbeitnehmer:innen, die keine Homeoffice-Möglichkeit haben, mit dem erhöhten Arbeitnehmerpauschbetrag einen höheren Steuerabzug. Wer mehr als rund 19 Kilometer einfache Fahrt zur Arbeitsstätte hat und an mindestens 220 Tagen im Jahr dort gearbeitet hat, kommt außerdem mit den Fahrtkosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und sollte deshalb alle tatsächlichen Werbungskosten überprüfen.
www.vlh.de
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