Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Der Starkoch wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Alfons Schuhbeck ist schuldig. Der Starkoch wurde am Donnerstag im Saal 134 des Münchner Justizpalastes zu einer unbedingten Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Richterin Andrea Wagner sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen zwei Münchner Restaurants "Orlando" und "Südtiroler Stuben" über einen Zeitraum von mehreren Jahre – von 2009 bis 2015 – rund fünf Millionen Euro abgezwackt hatte. Dadurch sei eine Steuerschuld von 2,3 Millionen Euro entstanden. 

Die Richterin bekannte den 73-Jährigen in 21 Fällen der Steuerhinterziehung schuldig. Neben der Haftstrafe wurde Schuhbeck zudem zur Zahlung von über einer Million Euro verdonnert. Der mitangeklagte IT-Fachmann, der für ihn ein Tool programmiert hatte, um die Umsätze zu manipulieren, erhält hingegen eine Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert, während die Verteidigung für eine Bewährungsstrafe plädierte.

"Ich weiß, dass dies, was ich getan habe, falsch war"

Alfons Schuhbeck zeigte sich am letzten Verhandlungstag einsichtig: "Ich weiß, dass dies, was ich getan habe, falsch war. Ich kann nur die Verantwortung übernehmen. Ich bitte dies zu berücksichtigen." Zuvor hatte die Richterin noch aus einem Brief vorgelesen, den Mitarbeiter:innen von Schuhbeck verfasst hatten: "Lassen Sie bitte Milde walten. Wir haben Alfons Schuhbeck als harten Hund kennengelernt, schließlich haben seine Produkte höchsten Qualitätsanspruch. Andererseits haben wir ihn aber auch als Menschen schätzen gelernt, weil er uns gezeigt hat, wie die Produktionsabläufe besser gehen. Er hatte für uns immer ein offenes Ohr. Wir möchten unseren Alfons nicht verlieren."

Milde ließ Wagner dann aber nur bedingt walten und beklagte die Salami-Taktik des TV-Kochs: "Wir haben den Angeklagten Schuhbeck gehabt, der sich zu Anfang nicht so recht zu einem Geständnis durchringen konnte." Ob Schuhbeck gegen das Urteil beruft ist noch offen. Seine Verteidiger wollten sich unmittelbar nach der Urteilsverkündung nicht äußern. Der ebenfalls verurteilte IT-Fachmann hat das Urteil hingegen angenommen.

www.schuhbeck.de

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