Ab wann muss der Chef seinen Mitarbeitern hitzefrei geben?

Schon ab 26 Grad im Büro ist der Arbeitgeber verpflichtet kühlende Maßnahmen zu treffen.

"Hitzefrei" – ein Zustand, von denen angesichts der Backofen-Temperaturen derzeit wohl zahlreiche arbeitende Menschen träumen. Doch ab wann ist der Vorgesetzte verpflichtet, seiner Mannschaft ob der hohen Temperaturen frei zu geben?

Fest steht jedenfalls, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, seine Belegschaft zu schützen, und das auch vor allzu großer Hitze. Daher muss er ab einer Temperatur von 26 Grad und mehr für Abkühlung sorgen, zum Beispiel mit Sonnenschutzverglasungen oder einer Begrünung.

Ab 35 Grad ist Schluss

Wird es über 30 Grad heiß, dann müssen weitere Maßnahmen getroffen werden. Die Bekleidungsvorschriften müssen lockerer werden, eine Lüftungsreinrichtung, Ventilator oder eine Klimaanlage muss her und Getränke müssen bereitgestellt werden. Wenn der Raum in dem gearbeitet wird über 35 Grad heiß wird, dann ist er nicht mehr zur Verrichtung des Jobs geeignet.

Das hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgelegt. Die betroffenen Mitarbeiter dürfen jedoch nicht unangemeldet nach Hause gehen, sondern sollten sich an Vorgesetzte oder den Betriebsrat wenden. Für all jene, die im Freien arbeiten gilt, zusätzlich noch die UV-Strahlung zu checken.

www.baua.de

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