Entscheidung in Karlsruhe
Solidaritätszuschlag bleibt - FDP scheitert vor Bundesverfassungsgericht

| Redaktion 
| 26.03.2025

Dreieinhalb Jahrzehnte liegt die Deutsche Wiedervereinigung inzwischen zurück. Auch deshalb wird der weiterhin anfallende Solidaritätszuschlag teils kritisch in Frage gestellt. Sechs Bundestagsabgeordnete der FDP, darunter Fraktionschef Christian Dürr, haben bereits 2020 Verfassungsbeschwerde gegen die Weiterführung eingereicht – und sind damit nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert.

Tatsächlich ist ein Großteil der Steuerzahler in Deutschland längst vom Solidaritätszuschlag befreit. Er wurde erstmals 1991 für ein Jahr eingeführt und kehrte nach einer Pause ab 1995 dauerhaft und unbefristet zurück.

Eine Reform vor sechs Jahren bewirkte allerdings, dass den "Soli" seit 2021 nur noch Bürger zahlen, die mindestens 19.950 Euro an Einkommenssteuer entrichten müssen. Rund 90 Prozent der Bevölkerung bleiben unter dieser seinerzeit etablierten Grenze. Dennoch konnte der Bund zuletzt weiter deutlich über zwölf Milliarden Euro pro Jahr auf diese Weise generieren.

Für Besserverdienende beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer; er wird also gemäß des Namens als Zuschlag auf die bereits berechnete Einkommen- oder Körperschaftsteuer erhoben. Der Soli dient der "Herstellung der deutschen Einheit", ist allerdings nicht offiziell zweckgebunden und fließt grundsätzlich in den allgemeinen Bundeshaushalt.

Ungleichbehandlung von Gutverdienern?

Zwei Kern-Kritikpunkte der FDP-Bundestagesabgeordneten um Christian Dürr, die bereits 2020 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Weiterführung des Solidaritätszuschlags eingereicht haben, sind im vorherigen Absatz enthalten: Die Liberalen stören sich sowohl an der fehlenden Zweckbindung als auch an einer vermeintlichen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, da nur noch die Top-Verdiener der Nation zur Kasse gebeten werden. Durch die Belastung von Unternehmen und Fachkräften belaste der Soli außerdem die wirtschaftliche Leistung der Nation.

Am Mittwochmorgen mussten die FDPler nun eine weitere Niederlage verkraften, diesmal vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses entschied, dass die Wiedervereinigung nach wie vor für einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf beim Bund sorgt und der Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form im Einklang mit der Verfassung ist.

"Der wiedervereinigungsbedingte finanzielle Mehrbedarf des Bundes war bei Erlass des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags mit Wirkung zum 1. Januar 2020 noch nicht in evidenter Weise entfallen", drückte es Richterin Christine Langenfeld dem Spiegel zufolge aus.

Solidaritätszuschlag bleibt unter Beobachtung

Demnach relativierte der Senat jedoch, dass dem Gesetzgeber eine "Beobachtungsobliegenheit" zukomme, was den zeitlichen Rahmen einer solchen Ergänzungsabgabe angeht. Ihre zeitlich unbegrenzte Erhebung könne verfassungswidrig werden, wenn ein einstmals festgestellter Mehrbedarf irgendwann nicht mehr gegeben ist.

Bei mündlichen Verhandlungen zur Sache im November verteidigten SPD und die Grünen den Solidaritätszuschlag. Seine Beibehaltung verhindert für den Moment ein empfindliches Haushaltsloch: Neben dem Wegfallen der derzeit über zwölf Milliarden Euro pro Jahr hätte es bei einer Abschaffung theoretisch auch zu nachträglichen Rückzahlungen kommen können, die sich wiederum auf einen mittleren zweistelligen Milliardenbeitrag belaufen hätten.

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV