Neuregelung bei Fahrverboten beschlossen
EU-Führerscheinentzug: Was Verkehrssünder jetzt wissen müssen

| Redaktion 
| 26.03.2025

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im Ausland könnte künftig weitreichendere Folgen haben als bisher: Die EU zieht die Schrauben bei schweren Verkehrsverstößen an und schafft eine neue Grundlage für grenzüberschreitende Fahrverbote. Wer in einem EU-Land die Regeln missachtet, muss bald überall mit dem Führerscheinentzug rechnen – unabhängig davon, wo die Fahrerlaubnis ursprünglich ausgestellt wurde.

Mit einer politischen Einigung setzt die Europäische Union ein starkes Signal für mehr Verkehrssicherheit: Fahrverbote, die aufgrund schwerer Delikte wie Trunkenheit, Unfallflucht oder gefährlicher Fahrweise verhängt werden, sollen künftig in allen 27 Mitgliedsstaaten gültig sein. Die Reform beendet eine bisherige Rechtslücke, die es Fahrer:innen erlaubte, nationale Fahrverbote durch Ausweichen auf andere Länder zu umgehen.

Einheitliche Durchsetzung in der gesamten EU

Bisher konnten Führerscheinmaßnahmen oft nur dort vollzogen werden, wo sie verhängt wurden. Das führte dazu, dass Verkehrssünder:innen zwar im Tatland nicht mehr fahren durften, im Heimatstaat aber weiterhin unbehelligt am Steuer saßen. Diese Praxis soll mit der neuen Regelung der Vergangenheit angehören.

Nach der vorläufigen Einigung zwischen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten wird künftig das Land, das die Fahrerlaubnis ausgestellt hat, verpflichtet sein, Fahrverbote aus anderen Mitgliedsländern anzuerkennen und durchzusetzen. Grundlage dafür ist ein digital gestützter Austausch sicherheitsrelevanter Informationen über schwere Verkehrsdelikte.

Was als "schwerer Verstoß" gilt – und wer betroffen ist

Die Maßnahme betrifft ausschließlich schwere Verkehrsvergehen – dazu zählen laut EU-Kommission insbesondere:

  • tödliche oder schwere Verkehrsunfälle,

  • Trunkenheitsfahrten,

  • Fahrerflucht,

  • grob rücksichtslose Fahrweise mit erheblichem Gefährdungspotenzial.

Verwarnungen oder geringfügige Ordnungswidrigkeiten sind davon ausgenommen. Dennoch kann die Neuregelung Millionen von Verkehrsteilnehmer:innen betreffen – insbesondere Vielfahrer:innen, Geschäftsreisende und Berufskraftfahrer:innen, die regelmäßig grenzüberschreitend unterwegs sind.

Mehr Transparenz, mehr Sicherheit

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist der strukturierte Datenaustausch zwischen den nationalen Verkehrsbehörden. Eine elektronische Plattform soll künftig gewährleisten, dass schwerwiegende Delikte EU-weit registriert und vollstreckt werden können – unabhängig davon, wo der Führerschein ausgestellt wurde.

Damit macht die EU einen wichtigen Schritt hin zu einem einheitlichen Verkehrsraum, der nicht nur Rechtssicherheit schafft, sondern auch eine klare Botschaft sendet: Wer die Sicherheit anderer gefährdet, wird sich künftig nicht mehr hinter nationalen Grenzen verstecken können.

Wie n-tv berichtet, handelt es sich um eine vorläufige politische Einigung, die noch formal beschlossen werden muss. Beobachter:innen rechnen allerdings mit einer zügigen Umsetzung, da sowohl das Parlament als auch der Rat die Vorlage weitgehend unterstützen.

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