Elektromobilität bekommt neuen Schwung
Steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen geplant

| Redaktion 
| 04.09.2024

Die Bundesregierung plant umfangreiche steuerliche Anreize, um den stagnierenden Absatz von Elektroautos wieder in Fahrt zu bringen. Nachdem der Umweltbonus für E-Autos Ende 2023 abrupt eingestellt wurde, geriet der Markt ins Stocken. Nun sollen insbesondere Unternehmen davon profitieren, wenn sie ihre Fahrzeugflotten auf vollelektrische Modelle umstellen.

Der Vorschlag sieht vor, Dienstwagen steuerlich noch attraktiver zu machen und rückwirkend neue Regelungen einzuführen, die den Markt wieder beleben sollen.

Sonder-Abschreibung und angehobene Preisgrenzen

Laut einem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen Unternehmen rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge erhalten. Diese Maßnahme ist bis Ende 2028 befristet und soll dazu beitragen, dass Investitionen in Elektrofahrzeuge beschleunigt erfolgen, heißt es in einem Berichts des Sterns. Zudem wird der sogenannte Deckel für den Brutto-Listenpreis, der für die steuerliche Begünstigung von Dienstwagen relevant ist, von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben.

Der Entwurf besagt: "Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen." Diese Regelung zielt darauf ab, den Markt für Elektrofahrzeuge im betrieblichen Bereich deutlich anzukurbeln.

Bedeutung für den Markt und die Wirtschaft

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte bereits zuvor die Notwendigkeit eines "Nachfrage-Pushs", um die Elektromobilität in Deutschland wieder voranzutreiben. Er sieht in den steuerlichen Anreizen eine Chance, die Nachfrage nach E-Fahrzeugen erneut zu steigern, insbesondere durch die Relevanz von Dienstwagen. Diese Fahrzeuge kommen häufig nach einer relativ kurzen Nutzung als Gebrauchtwagen auf den Markt, was die Verbreitung von Elektroautos weiter fördern könnte.

Im Gesetzentwurf heißt es weiter, die Maßnahmen würden "deutliche steuerliche Anreize" für den betrieblichen Bereich schaffen und so den Markthochlauf der Elektromobilität unterstützen. Dieser Vorstoß ist Teil einer größeren "Wachstumsinitiative", die im Juli 2024 im Rahmen der Haushaltsverhandlungen von der Ampel-Koalition beschlossen wurde.

Finanzielle Auswirkungen auf den Staatshaushalt

Die steuerlichen Entlastungen für Unternehmen sind allerdings nicht ohne Kosten für den Staat. Während die Steuermindereinnahmen im Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet werden, rechnet der Gesetzentwurf für 2025 mit Mindereinnahmen in Höhe von 480 Millionen Euro. Bis 2028 sollen diese auf 540 Millionen Euro steigen. Diese Investition in die Elektromobilität soll jedoch langfristig zu einer stärkeren Position Deutschlands als Leitmarkt für Elektrofahrzeuge führen.

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