Luftsicherheitsgesetz
Letzte Generation stört Flughäfen: Wie steht es eigentlich um härtere Strafen?

Im Zuge der jüngsten Aktionen auf deutschen Flughäfen hat die kriminelle Gruppe bekundet, dass die Folgen der Klimakrise "beängstigender als jede Strafandrohung“ seien. Dieses empfundene Missverhältnis möchte das Bundesinnenministerium mit einer Gesetzesverschärfung korrigieren, deren Beschluss immer deutlicher gefordert wird.

Am frühen Donnerstag ist es an den Flughäfen Berlin-Brandenburg, Stuttgart, Nürnberg und Köln-Bonn zu Störungen gekommen. Anders als im vergangenen Monat, als ein Software-Fehler weltweit für schwere Komplikationen in den Abläufen gesorgt hat, ist der Schaden diesmal geringfügig und klar auf Menschen zurückzuführen: Insgesamt acht Personen, die sich der klimaextremen "Letzten Generation“ zugehörig fühlen, haben die besagten Flughäfen in den Morgenstunden besetzt.

Dies hat die Gruppe selbst auf X (ehemals Twitter) mitgeteilt. Diverse Medien berichten, dass der Flugverkehr selbst jeweils nur für kurze Zeit ausgesetzt werden musste. In Köln / Bonn haben die Verantwortlichen laut Angaben der Bundespolizei einen Zaun per Bolzenschneider geöffnet, um sich unbefugten Zutritt zum Gelände zu verschaffen; in Berlin und Nürnberg wurde offenbar genauso vorgegangen. Vor Ort haben sich die mutmaßlichen Täter auf für den Flugbetrieb relevanten Flächen festgeklebt.

Noch am Donnerstagmorgen selbst konnten die Störungen unterbunden und die Verantwortlichen vorübergehend festgenommen werden. Aus juristischer Sicht lässt sich ihnen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und ein gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr vorwerfen. Wie die "Letzte Generation“ im oben eingebetteten Posting bekundet, sei die Klimakatastrophe allerdings "so viel beängstigender als jede Strafandrohung“.

Das liegt auch daran, dass die aktuellen Strafandrohungen für Fälle wie diese an sich nicht sonderlich angsteinflößend sind. Deshalb fordert der Flughafenverband ADV ein konsequenteres Vorgehen gegen Taten, die laut Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel "ein konzertierter Akt der kriminellen Erpressung“ sind.

Er führt aus: "Das ist kein friedlicher Protest und hier geht es auch nicht um vermeintlich höhere Ziele. Das sind böswillige Eingriffe in den Luftverkehr und in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Reisenden, der seinen Flug nicht planmäßig antreten kann.“

Luftsicherheitsgesetz wird verschärft

Vor diesem Hintergrund pocht der ADV darauf, dass die bereits geplante Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes "umgehend“ durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden müsse. Diese sieht unter anderem vor, dass das Durchtrennen eines Flughafenzaunes oder das Blockieren von Start- und Landebahn schon im Versuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegt werden kann. Aktuell würde für diese Vergehen lediglich eine Geldbuße verhängt. Eine tatsächliche Haftstrafe dürfte sich dagegen deutlich schwerer durch Online-Spenden abmildern lassen.

Ebenfalls auf X verwies Bundesinnenminister Nancy Faeser in Reaktion auf die als "gefährlich und dumm“ bezeichnete Aktion darauf, dass "empfindliche Freiheitsstrafen“ bereits durch ihr Ministerium vorgeschlagen wurden. Darüber hinaus "verpflichten [wir] die Flughäfen, ihre Anlagen deutlich besser zu sichern“. Wie die Tagesschau berichtet, soll eine Erklärung zur entsprechenden Selbstverpflichtung jedoch am Veto zweier Großflughäfen gescheitert sein, weswegen es nun in die Abstimmung mit den einzelnen Bundesländern geht.

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