Eintrag gelöscht
Markenrecht: Der Black Friday ist frei

| Redaktion 
| 13.08.2024

Da sich ein chinesisches Unternehmen die Wortmarke an dem aus den USA bekannten Shopping-Event gesichert hatte, mussten Händler und Werbetreibende bei Verwendung des Namens jahrelang Abmahnungen fürchten. Nun verschafft ihnen das Deutsche Patent- und Markenamt endlich Rechtssicherheit.

Der diesjährige Black Friday ist für den 29. November angesetzt. Online wie offline werden zahlreiche Händler einmal mehr mit zeitlich streng limitierten Angeboten locken. Ein großer Unterschied zu den Vorjahren: Es besteht keine Notwendigkeit mehr, den aus den USA übernommenen Anlass zum Ankurbeln der Verkäufe auf mehr oder minder kreative Weise umzubenennen - das Deutsche Patent- und Markenamt hat den umstrittenen "Black Friday“-Eintrag vor wenigen Tagen gelöscht.

Dieser Schritt wurde bereits im Juni letzten Jahres rechtskräftig beschlossen, der dazugehörige Aktenzustand wurde allerdings erst am vergangenen Freitag endgültig auf "Marke gelöscht“ gesetzt. Vor zehn Jahren war es der in China ansässigen Super Union Holdings Ltd. gelungen, die Wortkombination trotz ihrer Nutzung im allgemeinen Sprachgebrauch als Marke anzumelden. Seitdem ging die Firma eifrig mit Abmahnungen gegen Händler vor, die ihren Black Friday auch als ebensolchen beworben haben.

Jahrelange Rechtsstreitigkeiten

Eine treibende Kraft hinter dem Widerstand gegen Super Union Holdings Ltd. war Simon Gall, der das Portal www.blackfriday.de betreibt. Wie sich eRecht24 erinnert, reichte Gall bereits 2021 eine Löschungsklage beim Landgericht Berlin ein, der im Oktober 2022 stattgegeben wurde. Die chinesischen Markeninhaber hatten mit einer anschließenden Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof keinen Erfolg, so dass die Löschung des Eintrags wie erwähnt schon vor einem Jahr final beschlossen wurde.

Da die Marke bis letzte Woche weiterhin eingetragen war, haben viele Händler und Werbetreibende mit Black-Friday-Aktionen im vergangenen Herbst trotzdem noch auf die Verwendung des bekannten Namens verzichtet. Nun haben sie die nötige rechtliche Sicherheit, um auf ähnlich klingende Abwandlungen wie beispielsweise "Black FriYay“ zu verzichten.

Kommentar schreiben

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV