Neues Trainingsmaterial
Meta schnappt sich Daten von deutschen Facebook- und Insta-Usern für KI-Training

Der Konzern lässt sich dieser Tage die neue Richtlinie von seinen User:innen absegnen. Doch diese haben auch eine Möglichkeit, der Verwendung ihrer Daten zu widersprechen.

Ab dem 26. Juni 2024 tritt bei Meta eine neue Datenschutzrichtlinie in Kraft, die eine breite Nutzung von Nutzerdaten für die Entwicklung und Verbesserung von KI-Anwendungen wie „Meta AI“ und „AI Creative Tools“ vorsieht. Dies betrifft alle Personen, die ein Konto bei Facebook und Instagram haben und Inhalte veröffentlichen.

Dem Unternehmen zufolge sollen neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch Inhalte verwendet werden, die über die Produkte und Services von Meta geteilt werden. Dazu gehören Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften auf Facebook und Instagram, sowie Nachrichten, die an eine KI gesendet werden. Dies bedeutet, dass auch Beiträge, die nur für Freunde oder bestimmte Personen sichtbar sind, für das KI-Training genutzt werden können. Private Nachrichten an Freunde im Messenger sollen jedoch ausgeschlossen sein.

So können Sie widersprechen

Meta bietet den Nutzern die Möglichkeit, über spezielle Formulare bei Facebook und Instagram Widerspruch einzulegen. Um das Formular auszufüllen, müssen sich Nutzer mit ihrem Konto anmelden. Sollte das Formular danach nicht erscheinen, gibt es alternative Wege in den Apps und auf den Webseiten der Netzwerke:

Bei Facebook:

  1. Profilseite öffnen und auf das Profilfoto oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone).
  2. „Einstellungen und Privatsphäre“ auswählen und dann „Einstellungen“.
  3. Nach unten scrollen zu „Datenschutzrichtlinie“ und im erscheinenden Textkasten auf den Link „Widerspruchsrecht“ klicken oder tippen.

Bei Instagram:

  1. Profilseite öffnen und auf die drei Striche rechts klicken.
  2. Einstellungen öffnen.
  3. Nach unten scrollen und auf „Info“ tippen.
  4. Dort auf „Datenschutzrichtlinie“ und im erscheinenden Textkasten auf den Link „Widerspruchsrecht“ tippen.

Doch die Sache hat einen Haken: Meta betrachtet die Nutzung der Daten zum Trainieren der KI als Teil seines Geschäftsmodells und beruft sich auf Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der besagt, dass Meta ein berechtigtes Interesse an der Datenverwendung hat – es sei denn, Nutzer legen Widerspruch ein. Im Widerspruchsformular müssen Nutzer erklären, warum ihre Daten nicht verwendet werden sollen. Erste Rückmeldungen von Betroffenen deuten darauf hin, dass Meta die Widersprüche in einigen Fällen ohne lange Begründungen akzeptiert hat.

Außerdem können den neuen Datenschutzhinweisen von Meta zufolge Informationen trotz Widerspruchs verwendet werden, wenn sie von anderen Nutzern in Beiträgen erwähnt oder gepostet werden.

Was, wenn ich Daten von mir in KI-Inhalten entdecke?

Falls Nutzer personenbezogene Daten von sich in KI-generierten Inhalten entdecken, gibt es ein Formular, über das sie Zugriff auf diese Daten von Drittanbietern anfordern können. Sie müssen die sogenannten Prompts angeben, die zur Generierung der Daten führten. Über das gleiche Formular können Nutzer auch die Korrektur oder Löschung ihrer Daten von Drittanbietern verlangen und gegen deren Verwendung Widerspruch einlegen.

Die Kritik zu dieser neuen Richtlinie wird immer lauter – immerhin erlaubt sie eine weitreichende Nutzung persönlicher Daten für KI-Training und überlässt den Nutzern die Last des Widerspruchs. Die kommenden Monate werden zeigen, wie Nutzer und Datenschützer reagieren.

hermann.buchinger@speed.at
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