Momentan arbeitet das Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Bauministerium an einer Novelle zum Verbot von ausschließlich fossilen Energieträgern. Hiervon wären vor allem Gas- und Ölheizungen betroffen. Derzeit würde es zwar keine aktuellen Gesetzesentwürfe geben, wie wiwo.de berichtet, könnte ein derartiges Verbot allerdings bald im Raum stehen. Die Koalition vereinbarte vor fast einem Jahr, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Diese Vorgabe soll im Gebäudeenergiegesetz verankert werden, um auch im Gebäudesektor Bemühungen um den Klimaschutz anzustreben. Das bedeutet also, dass der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Energieträger – also Gas- und Ölheizungen – ab 2024 nicht mehr gestattet wäre.
Heizungsaustausch weiterhin gefordert
Dieser Gesetzesentwurf stößt aber nicht bei allen auf Verständnis, vor allem die Vermieterlobby reagiert alarmiert. "Der Entwurf ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können", meint Kai Warnecke, Präsident des Vermieterverbandes Haus & Grund. Um die Kosten für die Umrüstung möglichst gering zu halten, müssten Hauseigentümer:innen nun bei ihren geplanten Investitionen umdenken.
Auch aus dem Regierungslager kommt Kritik für den Entwurf. "Die vom grünen Wirtschaftsminister Habeck vorgeschlagene Verschrottungsorgie von Heizungen ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll", sagt Michael Kruse, Landesvorsitzender der FDP in Hamburg. Der Vorstoß des Wirtschaftsministers spiegelt laut wiwo.de den Trend wider, dass sich der Klimaschutz stärker auf die Hauseigentümer:innen verlagert. Neben einer EU-weiten Dämmpflicht könnten auch weitere Vorschriften zum Thema "Energie im Mietshaus" die Sachlage verkomplizieren.
Hohes Bußgeld als Maßnahme
Der neue Referententwurf sieht also vor, dass alle Heizungen mit Öl und Erdgas nach rund 30 Jahren ausgetauscht werden. Das bedeutet, dass eine 1994 angeschaffte Heizung 2024 einer klimafreundlichen Heizung weichen müsste. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der 30-Jahresfrist: Für Niedertemperatur- und Brennwertkessel beispielsweise gelten andere Laufzeiten.
Trotz der einen oder anderen Ausnahme steht allerdings fest, dass eine Missachtung des Verbots teuer werden könnte. Denn in Zukunft sollen Schornsteinfeger kontrollieren ob die Hauseigentümer:innen trotz des Gesetzes neue Ölheizungen betreiben. Sollte gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verstoßen werden, riskiert ein Bußgeld in der Höhe von bis zu 50.000 Euro.
www.hausundgrund.de
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