Die Vergütungen von GmbH-Geschäftsführern sind in Betriebsprüfungen immer wieder ein neuralgischer Punkt. Liegen sie deutlich unter dem Durchschnitt der jeweiligen Branche, ergeben sich daraus individuelle Spielräume für Gehaltsverhandlungen. Sprengen die Vergütungen hingegen den branchenüblichen Rahmen, unterstellen die Finanzverwaltungen nicht selten verdeckte Gewinnausschüttungen. Die Folge sind dann hohe Steuernachforderungen, die im Einzelfall eine GmbH ruinieren können.
180.000 Euro im Schnitt
Neueste Zahlen liefert die aktuelle Gehaltsstrukturuntersuchung "GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2023" von BBE Media, die im Dezember 2022 in der 28. Auflage bei der LPV GmbH erscheint. Die Studie basiert auf den Gehaltsdaten von 2.532 GmbH-Geschäftsführern aus 55 Branchen in fünf Wirtschaftszweigen.
Die Jahresgesamtbezüge von GmbH-Geschäftsführern liegen über alle Wirtschaftszweige betrachtet im Durchschnitt mit 180.795 Euro um 2,7 Prozent höher im Vergleich zu den Umfrageergebnissen des Vorjahres. 25 Prozent der Teilnehmer verdienen mehr als 212.835 Euro. Wer als GmbH-Chef mit seinen Jahresgesamtbezügen unter 160.367 Euro liegt, verdient weniger als die Hälfte seiner Kollegen.
Finanzgerichte vertrauen auf BBE-Erhebungen
Finanzgerichte ziehen die Zahlen aus BBE-Erhebungen als Referenzwerte heran, um die Angemessenheit der Bezüge von GmbH-Chefs zu beurteilen. Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil bestätigt, dass BBE-Studien dafür beste Voraussetzungen bieten. Die obersten Finanzrichter begründen das explizit mit der umfassenderen Berücksichtigung der einzelnen Vergütungskomponenten (Az. V R 5/17). "Einen Mehrfachnutzen haben die Daten zudem für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die ihre GmbH-Mandantschaft in Vergütungsfragen haftungssicher beraten wollen", teilt das Unternehmen mit.
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