Bekanntlich heißt es ja: andere Länder, andere Sitten – so viel steht fest. Tourist:innen, die in ein anderes Land reisen, sollten sich idealerweise auch an die gegebenen Regeln halten. Diese beziehen sich allerdings nicht ausschließlich auf die dort geltenden sozialen Verhaltensmaßnahmen, sondern ebenfalls auf die dortigen Gesetze. Wer nun eine Reise durch Europa plant, sollte sich vor allem sorgfältig über die Regeln im Straßenverkehr informieren, diese sind laut Reisereporter nicht nur landesabhängig, sondern fallweise schlichtweg skurril. Hier folgt ein kurzer Überblick über kuriose Gesetze im europäischen Straßenverkehr.
Die Schweiz: "Zuknallen" verboten
In der Schweiz wird es nicht gerne gesehen, wenn Autofahrer:innen die Tür, den Kofferraumdeckel oder die Motorhaube ihres Fahrzeugs zu laut schließen. Diese Regel gilt für Wohn- und Erholungsgebiete in der Zeitspanne von 22 Uhr abends bis sieben Uhr morgens. In diese Kategorie der Lärmbelästigung fällt zusätzlich das Aufheulen des Motors oder das Hören von zu lauter Musik. Wer gegen diese Regeln verstößt, kann laut dem Onlinemagazin, gerichtlich belangt werden.
Spanien: Navigationssystem? Fehlanzeige
Weiter südlich in Europa könnte eine Regel im Straßenverkehr die Dinge für Tourist:innen verkomplizieren. Dort sollen Autofahrer:innen neben dem Smartphone am Steuer gleichzeitig auch auf die Bedienung ihres Navigationssystems verzichten. Laut Reisereporter kann dem Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro verordnet werden, wenn er bei der Bedienung des Navigationssystems im Straßenverkehr erwischt wird.
Großbritannien: Auflagen für die Notdurft Verrichtung
Eine besonders skurrile Regel betrifft den Norden Europas: Großbritannien. Wenn Autofahrer:innen während der Fahrt ihr Geschäft verrichten müssen, ist das auf einer englischen Landstraße zwar erlaubt, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Dem Onlinemagazin zufolge dürfen sich die Fahrer:innen nur dann erleichtern, sofern sie dies am eigenen Hinterreifen tun und sich ihre rechte Hand am Fahrzeug befindet. Sofern diese zwei Bedingungen nicht erfüllt werden, gilt dies als verbotene Handlung. Taxifahrer in der Stadt dürfen sich auf die gleiche Weise unter denselben Voraussetzungen erleichtern.
Italien: Sicherheit gilt auch für Tiere
Sicherheit ist beim Autofahren das oberste Gebot, das gilt für jeden Mitfahrer. Italien legt besonderen Wert auf die Sicherheit der Haustiere beim Autofahren. Hier müssen die tierischen Begleiter, speziell Hunde, während der Fahrt angeschnallt sein. Sollte der Hund in einer Transportbox mitfahren, muss diese ebenfalls angeschnallt oder befestigt sein. Ist dies nicht der Fall, droht auch hier eine Geldstrafe oder eine Anzeige.
© Jonathan Bean/Unsplash
Dänemark: Autos haben Vorrang
Vor einem Zebrastreifen stehen bleiben, wenn ein Fußgänger diesen überqueren möchte. Darüber wird in Deutschland oder Österreich nicht lange nachgedacht. Anders ist das in Dänemark, denn haben die Autofahrer:innen die Vorfahrt. Falls ein Autofahrer sich doch dazu entscheidet, einen Fußgänger die Straße überqueren zu lassen, muss er im Falle eines eventuellen Auffahrunfalls für den entstandenen Schaden des anderen Fahrzeugs aufkommen.
Bosnien und Herzegowina: Verbot für Fahranfänger:innen
Die nächste Regel kann ebenso als schräg betrachtet werden, hier ist allerdings ungeklärt, ob es eine Frage der Sicherheit ist oder nicht. Laut dem Reisereporter sieht diese Verkehrsregel vor, dass Fahranfänger:innen unter 23 Jahren ein nächtliches Fahrverbot einhalten müssen. Dieses Verbot gilt in der Zeitspanne von 23 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Zusätzlich sind alle Autofahrer:innen, unabhängig vom Alter, dazu verpflichtet sind ein Abschleppseil dabeizuhaben.
Schweden: Geduld hat ihre Grenzen
Auch wenn Tourist:innen oft mit dem Auto oder dem Wohnmobil nach Schweden reisen, eignet sich die Umgebung doch sehr, um diese zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erkunden. Doch trotzdem sollten Autofahrer:innen dem Onlinemagazin zufolge hier vorsichtig sein. Denn wenn das Fahrzeug länger als fünf Tage an öffentlichen Plätzen oder Straßen des Landes parkt, darf dieses tatsächlich abgeschleppt werden. Daher sollte das Auto doch ab und zu bewegt werden, um einen Abtransport zu vermeiden.
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Österreich: Raser:innen aufgepasst
Temposünder:innen sollten besonders hier aufpassen, denn in Österreich kann die Verkehrspolizei Raser:innen nämlich auch ohne Radarfallen oder Messpistolen abstrafen. Wie? Laut Reisereporter geht das auch per Augenmaß. Denn wenn Autofahrer:innen über eine Strecke von 100 Meter zu schnell sind, dürfen Geschwindigkeitsübertretungen von bis zu 30km/h über dem Tempolimit bestraft werden.
© Will Truettner/Unsplash
Griechenland: Wann darf gehalten werden?
Die Sachlage mit den Verkehrszeichen ist im Süden Europas gar nicht so einfach. Die Halteverbotsschilder in Griechenland geben nicht immer Auskunft über ein eindeutiges Halteverbot. Dem Onlinemagazin zufolge, ist dieses nach geraden und ungeraden Monaten gegliedert. Wenn eine senkrechte Linie abgebildet ist, gilt das Verbot in den ungeraden und wenn zwei senkrechte Linien auf dem Schild abgebildet sind, gilt es in den geraden Monaten. Darüber hinaus können farblich markierte Straßenränder Auskunft über gebührenpflichtige Parkzonen sowie gebührenfreie Abstellplätze und ein aufrechtes Parkverbot geben.
Deutschland: Nackt auf die Reise?
Last but not least wird nun auch eine eher sonderbare Regel für den Straßenverkehr in Deutschland vorgestellt. Diese besagt laut dem Reisereporter, dass das Fahren ohne Kleidung erlaubt ist, da es sich hier um einen privaten Bereich handelt. Allerdings gilt diese Regel lediglich für das Auto und sofern sich weitere Teilnehmer:innen im Straßenverkehr belästigt fühlen. Sollten sich diese nämlich beschweren, kann eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 1000 Euro drohen – der nackte Ausflug sollte also gut überlegt sein. (tk)
www.reisereporter.de
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