Teil-Legalisierung von Cannabis
Ist Kiffen am Arbeitsplatz bald erlaubt?

Der Bundestag hat beschlossen, dass Cannabis ab April kontrolliert freigegeben wird. Darf die Droge dann auch während der Arbeit konsumiert werden, zum Beispiel in der Mittagspause? 

Auch wenn der Konsum von Cannabis für Volljährige künftig legal ist, bedeutet das nicht, dass Berufstätige im Job wie selbstverständlich zum Joint greifen dürfen. Denn Arbeitnehmer schulden ihre ungetrübte Arbeitsleistung, erklärt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA).

Ist das durch Cannabis nicht mehr gegeben, können arbeitsrechtliche Maßnahmen folgen. Und zwar auch dann, wenn der Konsum in einem Unternehmen nicht offiziell verboten ist. Laut dem Anwalt reicht es schon aus, wenn jemand eigentlich ein lebhafter Typ ist, nach Cannabiskonsum im Büro aber plötzlich ruhig und gedämpft wirkt.

Anlass für betriebliche Regelung

Der Anwalt rät Unternehmen allerdings, die Legalisierung zum Anlass für eine offizielle betriebliche Regelung zu nehmen. So könne der Cannabiskonsum auf dem kompletten Betriebsgelände verboten werden. Gleichzeitig bestehe eine Fürsorgepflicht, so Fuhlrott. Stehe jemand erkennbar unter Drogeneinfluss, müsse der Arbeitgeber eingreifen und Mitarbeitende nach Hause schicken.

Was nach der Arbeit passiert, ist Sache jedes oder jeder Einzelnen. Ein beim Passieren des Werkstores angezündeter Joint geht Chef oder Chefin nichts mehr an - so lange die Betroffenen am nächsten Tag wieder fit zur Arbeit erscheinen und ihre normale Leistung erbringen. Ausnahme: Kann etwa durch Arbeitskleidung noch ein betrieblicher Bezug hergestellt werden, kann ein Unternehmen den Konsum untersagen.

Söder restriktiv

Die CSU prüft unterdessen eine Klage gegen die gesetzliche Grundlage zur geplanten Teillegalisierung von Cannabis. "Wir vonseiten des Freistaats Bayern, wir werden uns an allem beteiligen, was dieses Gesetz außer Kraft oder verzögert oder später oder anders in Szene setzen lässt“, sagte Parteichef Markus Söder am Montag nach einer Sitzung des CSU-Vorstands in München.

"Wir prüfen alle Klagen von der Zustimmungs-Pflichtigkeit bis zur generellen Beschädigung. Und ich kann heute schon sagen, wir werden dieses Gesetz extrem restriktiv anwenden“. Viele wichtige Fragen seien ungeklärt - wie die dpa berichtet, beschäftigt die CSU zum Beispiel, wer kontrolliert, ob die Zonen um Schulen und Kindergärten, in denen der Konsum nicht gestattet sei, eingehalten werden.

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