Im August hat das Bundeskabinett das "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vorgelegt. Die weitgehende Legalisierung der bislang unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Pflanze wurde für den kommenden Jahresbeginn erwartet – wie die Deutsche Presseagentur aus Regierungskreisen erfahren hat, ist dieser Zeitplan allerdings nicht mehr realistisch umsetzbar.
Weiterhin ist angedacht, dass der Gesetzesentwurf noch Mitte Dezember im Bundestags beschlossen wird. Allerdings findet die letzte Bundesratssitzung des Jahres am 15. Dezember statt – zu knapp, um dem Rat den Gesetzesbeschluss fristgerecht vorzulegen. Das nächste Mal findet er planmäßig am 02. Februar 2024 zusammen; unter Berufung auf Ampelkreise berichtet die dpa deshalb vom 01. April 2024 als denkbarem Datum für die Legalisierung.
Was besagt das Gesetz?
Der Gesetzesentwurf geht auf ein Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zurück. Es setzt sich zum Ziel, zu einem besseren Gesundheitsschutz beizutragen und Aufklärung, Prävention sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Die Qualität von Cannabis soll kontrollierbar und der illegale Drogenhandel eingedämmt werden.
In diesem Sinne soll der Besitz von bis zu 25 Gramm für Erwachsene zukünftig straffrei sein. Erlaubt ist dann außerdem der Anbau im privaten Rahmen mit bis zu drei Pflanzen oder in sogenannten Anbauvereinigungen. Hier soll Cannabis nicht-gewerblich und an erwachsene Mitglieder weitergegeben werden können, der Konsum vor Ort wird jedoch weiterhin nicht gestattet sein. Auch im Umkreis von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlichen Sportstätten gilt weiterhin ein Konsumverbot.
Gras als Geschäftsfeld
Wie erwähnt sind die im ersten Gesetzesschritt vorgesehenen Anbauvereinigungen nicht zum klassischen Verkauf von Cannabis gedacht. Im zweiten Schritt allerdings kommen nach den Plänen der Bundesregierung spezielle Fachgeschäfte hinzu, in denen die Abgabe ähnlich wie in niederländischen Coffee Shops oder US-amerikanischen Dispensaries ablaufen könnte.
Plausibel erscheint, dass Apotheken zu den ersten Anbietern von legal erhältlichem Cannabis gehören werden, da sie ideale Voraussetzungen zum Erfüllen gesetzlicher Vorgaben (etwa hinsichtlich der Lagerung) mitbringen. Ob sie eine Lizenz zum Verkauf beantragen möchten, obliegt den Apotheken dabei selbst.
Abseits der eigentlichen Abgabe von Cannabis dürfte die geplante Legalisierung der Pflanze auch in anderen Bereichen für belebte Geschäftsfelder sorgen: Da es eines der Hauptziele der Bundesregierung ist, den unbedenklichen Zustand der angebotenen Ware zu gewährleisten, ergeben sich neue Chancen im Sektor der Qualitätskontrolle und Zertifizierung. Darüber hinaus ist naheliegend, dass der Erforschung und Entwicklung von cannabisbasierten Produkten ein spürbarer Aufschwung bevorsteht.
Werbeverbot und Steuersegen
PR- und Werbeagenturen dürfen zunächst kein allzu großes Stück vom Cannabis-Kuchen erwarten: Ein "allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen“ ist im Gesetzesentwurf verankert. Eine steigende Nachfrage nach Aufklärungs- und Präventionskampagnen könnte entsprechenden Agenturen dennoch in die Karten spielen.
Zu guter Letzt ist die Legalisierung für die Bundesregierung selbst mit der Aussicht auf einen jährlichen Geldsegen verbunden. Wie Statista schätzt, sind Mehreinnahmen von bis zu 4,7 Milliarden Euro möglich, die sich nicht nur aus dem besteuerten Produkt, sondern auch aus Lohn- und Umsatzsteuer oder dem Sozialversicherungsaufkommen zusammensetzen. Daneben stehen Ersparnisse im Polizei- und Justizapparat. In Relation: Allein durch die reine Cannabis-Steuer konnten in den USA, wo der Verkauf staatenabhängig legal ist, im vergangenen Jahr 3,77 Milliarden US-Dollar generiert werden.
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