Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner konnten sich Mittwochabend hinsichtlich einer Stromkostenentlastung für Unternehmen einigen, wie das Handelsblatt unter Berufung auf Regierungskreise berichtet.
Essenzieller Punkt des Maßnahmenpakets ist demnach die Senkung der Stromsteuer auf den nach EU-Recht zulässigen Mindestwert, die für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes gelten soll. Statt wie bisher bei 1,537 Cent pro Kilowattstunde wird sie künftig also bei 0,05 Cent liegen. Standortbedingungen seien „für alle Unternehmen zu verbessern, nicht nur für die energieintensive Industrie“, wie Finanzminister Lindner laut Handelsblatt betont.
Mehr Kompensation für Großverbraucher
Für Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch und starkem internationalem Wettbewerb will die Regierung weitere Maßnahmen zur Kostenreduktion implementieren. Eine Kompensationsleistung, die Unternehmen von den in der Stromerzeugung für den CO2-Emissionshandel anfallenden Kosten befreit, verlängert sich demzufolge um fünf Jahre. Das Wegfallen des Selbstbehalts soll 350 speziellen Unternehmen zusätzliche Ersparnis ermöglichen.
Der sogenannte Super-Cap erfährt eine Verlängerung in gleichem Ausmaß, wovon wiederum etwa 90 Unternehmen mit intensivem Stromverbrauch (positiv) betroffen sind. Durch die für alle produzierenden Gewerbe geltende Stromsteuersenkung läuft zudem der nur auf Antrag verfügbare Spitzenausgleich aus, der vor allem Industrieunternehmen bislang zur Kostenreduktion diente.
Innerhalb dieser nächsten fünf Jahre sollen qualifizierte Unternehmen dadurch Entlastungen in Höhe von insgesamt 28 Milliarden Euro zugutekommen, wovon allein 17 Milliarden Euro auf die energieintensive Industrie entfallen.
Wie wird das Paket finanziert?
Als Bestandteil der zwischen Kanzleramt und den beiden Ministerien getroffenen Vereinbarung nennt das Handelsblatt die Einhaltung der Schuldenbremse im neuen Jahr. Die Publikation vermutet, dass „es noch Lücken im Haushalt gegeben“ hat oder aber Umschichtungen geplant sind, die dieses Vorhaben begünstigen. Ab 2026 stünden die entlastenden Maßnahmen schließlich „unter dem Vorbehalt einer Gegenfinanzierung“.
Der Klima- und Transformationsfonds, kurz KTF, soll darüber hinaus einen beträchtlichen Teil zur Finanzierung der zugesagten Entlastungen beitragen. Laut Bundesregierung ist dieser Nebenhaushalt grundsätzlich zur „Förderung der Energiewende, des Klimaschutzes und der Transformation“ gedacht. Zwischen 2024 und 2027 wird das verfügbare Budget des KTF mit 211,8 Milliarden Euro beziffert.
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