Tina Turner sorgt für Steuersenkung in Schweizer Gemeinde

Dank der Rock- und Pop-Queen sind die Kassen von Stäfas prall gefüllt.

Die Bewohner:innen der Schweizer Gemeinde Stäfa am Zürichsee dürfen sich über ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk freuen: Nachdem Tina Turner und ihr Mann Erwin Bach im vergangenen Jahr dort ein Anwesen gekauft haben, sind die Grundstückgewinnsteuern dieses Jahr außerordentlich hoch ausfallen. Die Gemeindekasse von Stäfa prall gefüllt und wie Schweizer Medien übereinstimmend berichten, senkt die Gemeinde daher die Steuern. Der sogenannte "Steuerfuss" (siehe Infokasten) wird von 80 auf 78 Prozent heruntergesetzt.

Wie Blick.ch schreibt, darf die Gemeinde aufgrund des Steuergeheimnisses nicht sagen, wer für den Geldsegen in der Kasse gesorgt hat, doch für Expert:innen sei klar: Es muss der Kauf von Turner und Bach gewesen sein. Der Weltstar und ihr Gatte hatten das Mega-Anwesen – das den Namen "Steinfels" trägt, 24.000 Quadratmeter groß ist, zehn Gebäude, einen Teich, einen Bach, einen Swimmingpool und einen Bootssteg umfasst – im September 2021 für kolportierte 70 Millionen Franken (71 Millionen Euro) erworben. Eine entsprechend hohe Grundstückgewinnsteuer dürfte dadurch für den Vorbesitzer des Anwesens, Casino-Unternehmer Hans Jecklin, angefallen sein und jetzt für reichlich Überfluss in den Stäfaer Gemeindekassen sorgen.

Mit dem Anwesen hat sich das Promipaar ein neues Wochenendrefugium in unmittelbarer Nähe ihres Zuhauses gekauft, wie Erwin Bach Anfang des Jahres verriet. Turner und Bach wohnen seit 1998 in einer Villa mit direktem Seezugang in Küsnacht (Kanton Zürich).

www.staefa.ch

Was ist der "Steuerfuss"?

Beim "Steuerfuss" handelt es sich um eine Verhältniszahl. In Prozent oder in Einheiten wird angegeben, um welches Vielfache oder um welchen Bruchteil die einfache Steuer erhöht oder herabgesetzt werden muss, um die geschuldete Steuer zu berechnen.

Genügen dem Staat die Einnahmen aus der einfachen Steuer zur Deckung seiner Ausgaben, so beträgt der Steuerfuss 100 Prozent. Ist der Staat auf Mehreinnahmen angewiesen, wird er den "Steuerfuss" erhöhen (z.B. auf 110 Prozent, was zusätzlichen Steuereinnahmen von 10 Prozent entspricht). Entsprechend kann der Steuerfuss bei sinkenden finanziellen Bedürfnissen herabgesetzt werden (z.B. auf 95 Prozent).

Der "Steuerfuss" wird periodisch – in der Regel jährlich durch die Legislative (Kantons- oder Gemeindeparlament, Gemeindeversammlung usw.) – neu festgelegt. "Steuerfüsse" werden in den meisten Kantonen und Gemeinden zur Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern und der Quellensteuer natürlicher Personen sowie der Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen angewandt.

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Was ist der "Steuerfuss"?

Beim "Steuerfuss" handelt es sich um eine Verhältniszahl. In Prozent oder in Einheiten wird angegeben, um welches Vielfache oder um welchen Bruchteil die einfache Steuer erhöht oder herabgesetzt werden muss, um die geschuldete Steuer zu berechnen.

Genügen dem Staat die Einnahmen aus der einfachen Steuer zur Deckung seiner Ausgaben, so beträgt der Steuerfuss 100 Prozent. Ist der Staat auf Mehreinnahmen angewiesen, wird er den "Steuerfuss" erhöhen (z.B. auf 110 Prozent, was zusätzlichen Steuereinnahmen von 10 Prozent entspricht). Entsprechend kann der Steuerfuss bei sinkenden finanziellen Bedürfnissen herabgesetzt werden (z.B. auf 95 Prozent).

Der "Steuerfuss" wird periodisch – in der Regel jährlich durch die Legislative (Kantons- oder Gemeindeparlament, Gemeindeversammlung usw.) – neu festgelegt. "Steuerfüsse" werden in den meisten Kantonen und Gemeinden zur Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern und der Quellensteuer natürlicher Personen sowie der Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen angewandt.

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