Unternehmen, die im Zuge ihres Geschäftsmodells auf fossile Energieträger zurückgreifen, müssen laut Bundesregierung eine Treibhausgasminderungsquote erfüllen.
Gleichzeitig dürfen Firmen oder Privatpersonen, die treibhausgasschonende Kraftstoffe nutzen oder sich zur Gänze CO2-frei bewegen, diese Quote verkaufen. Dadurch entsteht ein "Handel" der nicht nur eine lukrative Nebenerwerbsquelle sein kann, sondern Konzernen auch einen Weg bietet, mögliche Strafzahlungen bei Versäumung der Einsparung zu vermeiden.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Jede Person, die in Deutschland ein vollelektrisches E-Fahrzeug besitzt, kann ihre Treibhausgasminderungsquote ab sofort und jährlich bis 2030 verkaufen. In diese Kategorie fallen unter anderem E-PKWs, E-Busse, E-Transporter oder E-Motorräder. Die Hybridfahrzeuge sind also von dieser Regelung ausgenommen. Für zulassungsfreie E-Fahrräder und Pedelecs gibt es ebenfalls keine CO2-Prämie. Außerdem muss beim Besitz von mehreren Fahrzeugen jedes Jahr eine eigene Prämie beantragt werden. Die im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeughalter:innen sind also berechtigt, diese Prämie zu beantragen, sofern das Gefährt offiziell zugelassen ist.
Die Höhe der eigentlichen Prämie setzt sich aus den eingesparten Emissionen, die vom Fahrzeugtyp abhängen, und dem Marktpreis, also wie viel Mineralölunternehmen dafür bereit sind, zu zahlen, zusammen. Laut Bundesfinanzministerium muss die Prämie nicht versteuert werden. Das bedeutet, dass weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsbeiträge hierfür anfallen. Wenn es sich um ein Dienstfahrzeug handelt, steht dem Arbeitgeber als Fahrzeughalter die Prämie zu. In diesem Fall sind die Unternehmen allerdings dazu verpflichtet, den Bonus zu versteuern.
Der Handel mit Treibhausgasen
In der Theorie können Autofahrer:innen also ihre CO2-Einsparungen vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und an Kraftstoffproduzenten weiterverkaufen. In der Praxis erledigen das jedoch Zwischenhändler:innen für Privatpersonen. Diese sind beispielsweise der ADAC, Versicherungen oder unterschiedliche Stromanbieter. Die Höhe der Prämie kann von 200 bis 500 Euro reichen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn die Preise der Quotenhändler:innen können für einen PKW stark variieren. Beim Festpreis der Quote garantiert der Händler einen Betrag, der sich aus dem durchschnittlichen Quotenverkaufspreis ergibt. Während beim Bestpreis allerdings zum bestmöglichen Tarif in Echtzeit verkauft wird.
Tipps dafür gibt es hier.
www.lohi.de
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