Wird es in Zukunft möglich sein, jährlich sein Geschlecht und seinen Namen zu ändern?

Die Pläne der Ampel-Koalition sorgen für Diskussionen.


Wer sich in Deutschland geschlechtlich umwandeln lässt, gilt für die Behörde weiterhin als sein geborenes Geschlecht. Hier möchte die Bundesregierung nun dagegen steuern und plant einen neuen Gesetzesentwurf. Dieser soll den Betroffenen die Namens- und Geschlechteränderung erleichtern.

"Für trans- und intergeschlechtliche Menschen ist heute ein guter Tag. Betroffene müssen ihre Rechte nicht länger vor Gericht einfordern". Mit diesen Worten reagierte die deutsche Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer auf den Entwurf des neuen Selbstbestimmungsgesetzes. Dieses wurde von Justizminister Marco Buschmann von der FDP und Familienministerin Lisa Paus von den Grünen vorgestellt.

Neuer Gesetzesentwurf

Das zukünftige Selbstbestimmungsgesetz soll es ermöglichen, dass jeder Mensch sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem Verfahren am Standesamt ändern kann. Eine weitere eventuelle Änderung ist dann allerdings erst nach einem Jahr möglich. Sobald der Gesetzesentwurf finalisiert wurde, soll es das aktuelle Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 ablösen. Geplant ist, dass Sorgeberechtigte von Minderjährigen bis zu deren 14. Lebensjahr diese Änderungserklärung beim Standesamt abgeben können.

Für Teenager ab dem 14. Lebensjahr ist vorgesehen, dass sie die Erklärung mit der Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können. "Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, sollen Familiengerichte in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen können", heißt es im Gesetzentwurf.

Noch nicht ganz ausgereift

Zwar betonen Buschmann und Paus, dass sich dieser Gesetzesentwurf ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamen bezieht. Trotzdem kritisiert  CSU-Politikerin Andrea Lindholz den "radikalen" Vorschlag der Bundesregierung. Für sie ist die Möglichkeit eines jährlichen Wechsels von Geschlecht und Namen ohne berechtigte Voraussetzung absurd.

Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, zeigt sich nicht ganz so kritisch: "Die vorgestellten Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz sind unzweifelhaft ein gesellschaftlicher Meilenstein", lobt er die Idee. Trotzdem würden seiner Meinung nach noch weitere Hilfs- und Betreuungsangebote für Betroffene sowie deren Umfeld fehlen. Weiters würde er sich eine breite Aufklärungskampagne, die dazu beitragen soll gesellschaftliche Ängste abzubauen, wünschen.

www.bundesregierung.de

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