Tarifstreit erreicht neues Level
Klage gegen Wellenstreik: Deutsche Bahn scheitert mit einstweiliger Verfügung

| Redaktion 
| 11.03.2024

Der Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL wird immer mehr zum offenen Schlagabtausch. Auf die kurzfristige Ankündigung eines weiteren Streiks hat die Bahn mit einer Klage vor dem Frankfurter Arbeitsgericht reagiert - zunächst erfolglos.

Update: Der Streik im Güterverkehr ist planmäßig angelaufen, nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt die einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn abgelehnt hat. Bild zufolge beschloss Richterin Stephanie Lenze, dass die erneute Arbeitsniederlegung nicht unverhältnismäßig sei - eine Entscheidung, gegen die die Bahn grundsätzlich Einspruch einlegen kann. 

Ursprüngliche Meldung:

Wie berichtet hat sich die Deutsche Bahn am Sonntagabend zunächst nur knapp, aber erwartungsgemäß kritisch zur kurzfristigen Ankündigung eines weiteren Streiks durch die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) geäußert. Diese wiederum hatte in Aussicht gestellt, im Güterverkehr bereits ab Montagabend in den Arbeitskampf zu ziehen.

Das ausführlichere Statement zum immer vergifteter wirkenden Tarifstreit folgte schließlich am Montagvormittag. Es beinhaltet unter anderem die Information, dass die DB einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht hat, um den Streik – der ab Dienstag auch den Personenverkehr betreffen soll - noch zu verhindern.

Martin Seiler: Wellenstreiks "unverhältnismäßig" und "nicht hinnehmbar"

"Wir halten diese Wellenstreiks für unverhältnismäßig. Sie gefährden die Versorgung im Land", mahnt DB-Personalvorstand Martin Seiler. Speziell der kurze Vorlauf von nicht einmal 24 Stunden mache den erneuten Aufruf zur Arbeitsniederlegung zur "blanken Zumutung". Seiler weiter: "Wir tun alles im Sinne unserer Kunden, um diesen Streik noch zu verhindern. Wer eine Arbeitszeitreduzierung von 38 auf 35 Stunden fordert und in einem Gesamtpaket 36 Stunden bekommen könnte, der darf nicht das ganze Land lahmlegen."

Mit Nachdruck erklärt der Bahn-Funktionär: "Diese Unplanbarkeit des Zugverkehrs ist nicht hinnehmbar. Menschen müssen zur Arbeit, Waren müssen in die Fabriken, Kohle muss in die Kraftwerke, ohne die Bahn geht nichts mehr in diesem Land."

Laut Angaben der Bahn moniert das Unternehmen vor Gericht außerdem die von der GDL getätigte Anregung, das Tarifeinheitsgesetz (TEG) außer Acht zu lassen. Bei der "Forderung nach Nichtanwendung eines geltenden Bundesgesetzes" handele es sich nicht um ein legitimes Streikziel. Im Kern bleibt die Deutsche Bahn wiederum bei ihrer am Sonntag geäußerten Forderung: Man möge die Sache direkt am Verhandlungstisch klären.

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