Letzten Monat hat die Forbes-Rangliste verraten, wer sich in diesem Jahr zu den zehn reichsten Deutschen zählen darf. Den ersten Platz konnte Dieter Schwarz, Namensgeber der unter anderem für Lidl verantwortlichen Gruppe, mit mehr als 43 Milliarden US-Dollar relativ souverän behaupten. Mit den anderen neun Rängen hat er jedoch nicht nur beträchtliche Vermögenswerte gemeinsam – allesamt besitzen sie jeweils mindestens eine Stiftung.
Sascha Drache ist seit Jahren in diesem Gebiet zuhause, berät Unternehmen bei der Gründung und hat sich deshalb als „Stiftungspapst“ einen Namen gemacht. Er nennt die Johanna-Quandt-Stiftung, die Kühne-Stiftung oder die Auridis-Stiftung von Aldi Süd als Beispiele für Vertreter, die sich sozial engagieren; sei es durch die Förderung von Medien und Marktwirtschaft (Quandt) oder bedürftige Familien (Auridis).
Von Altruismus und Vermögensschutz
„Grundsätzlich ist eine Stiftung eine Organisation, die dazu dient, ein spezifisches Ziel zu erreichen“, wie Drache erläutert. Die weitere Definition ist demnach vom Ziel der Stiftung abhängig – bei gemeinnützigen steht das Allgemeinwohl im Vordergrund, während Familienstiftungen primär dem engsten Umfeld des Stifters zugutekommen sollen.
Hier dient ihm die auf Aldi-Gründer Karl Albrecht zurückgehende Siepmann-Stiftung, die etwa Dreiviertel des gesamten Aldi-Süd-Vermögens verwaltet, als Exempel. Der Schutz dieses Geldes und die Förderung des Unternehmens haben in diesem Fall offenkundig oberste Priorität. Gleichzeitig veranschaulicht Drache, dass auch Albrechts als gemeinnützlich deklarierte Stiftungen (Oertl und Elisen) nicht nur zur Förderung der Herz-und-Kreislauf-Forschung oder von Kulturprojekten existieren: Sollte der inzwischen 75-jährige Karl Albrecht jr. kinderlos bleiben, erben die beiden Stiftungen das Siepmann-Vermögen.
Der Fachmann empfiehlt…
Laut Drache macht sich „mittlerweile jeder zweite der 1000 wohlhabendsten Unternehmer“ die Besonderheit von Stiftungen zunutze, dass der Stifter nach der Übertragung von Vermögenswerten nicht mehr deren rechtmäßiger Besitzer ist. Deshalb kommen Stiftungen einem „optimalen Instrument für den Vermögensschutz“ gleich, die zudem eine gewisse Absicherung bei persönlichen Rechtstreitigkeiten oder politischen Veränderungen versprechen.
Beide Stiftungsformen sind mit steuerlichen Vorteilen verbunden, die selbstverständlich nicht nur für Superreiche, sondern ebenso für mittelständische Unternehmen gelten. Der „Stiftungspapst“ sieht darüber hinaus große Chancen zur individuellen Gestaltung des eigenen Vermächtnisses für Stifter. Dafür notwendig sind ihm zufolge strategische Planung und nachhaltige Strukturen mit robusten Kontrollmechanismen, die im besten Fall über den Tod des Stifters hinaus funktionieren und Vermögen generationsübergreifend sichern.
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