Inbox Advertising: Max Schrems reicht Beschwerde gegen Gmail ein

| Natalie Oberhollenzer 
| 15.09.2022

Bestimmte, als Mailvorschau getarnte Werbung im Posteingang des Google-Dienstes ist nach Ansicht der Datenschutzbehörde Noyb unzulässig

Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems und seine Organisation Noyb gehen gegen Googles Mail-Dienst Gmail vor. Die NGO hat bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL Beschwerde eingereicht. Dabei geht es um Werbung, die der Dienst seinen Nutzern im Posteingang anzeigt. Die Einwilligung dafür sei von den Usern aber nie erteilt worden. Diese Mail seien anders zu beurteilen als andere Werbemails in der Inbox, bei denen Nutzer zugestimmt hätten sie erhalten zu wollen. Bei den nun zur Diskussion stehenden Mails handelt es sich um solche, die das Wort "Werbung“ vor der Betreffzeile erhalten, ganz oben im Postfach stehen und undatiert sind Schrems zufolge handele es sich dabei um eine unzulässige Form von Direktmarketing.

Warum in Frankreich?

Warum die Organisation die Beschwerde in Frankreich gestellt hat, könnte mit den vorigen Entscheidungen der dortigen Behörde gegen Google zusammenhängen. Die CNIL hat schon zweimal Strafen in Millionenhöhe gegen den Tech-Riesen verhängt. Im letzten Fall handelte es sich um ein Rekordbußgeld in der Höhe von 100 Millionen Euro wegen des unrechtsmäßigen Einsatzes von Werbecookies.

www.noyb.eu

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