Vergangene Woche hat der bayerische Landtag eine Verschärfung des Mediengesetzes des Freistaats durchgewunken (LEADERSNET berichtete). Die Novelle ermöglicht es der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Gesellschaftern eines Privatsenders eine Erhöhung ihrer Anteile über 25 Prozent zu untersagen, falls aus Sicht der Medienhüter damit eine Gefährdung der Informationsvielfalt einhergeht.
Der Hintergrund: Silvio Berlusconi liebäugelt schon seit längerem damit, mit seinem Konzern Media for Europe (MFE) ProSiebenSat.1 übernehmen und das soll mit dieser Gesetzesnovelle verhindert werden. Italiens Ex-Premier scheint das aber vorerst wenig zu stören, denn am Montag hat MFE mit einer Aussendung mitgeteilt, dass man "direkt und indirekt die Schwelle von 25 Prozent der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE durch Zukäufe von Anteilen auf dem Markt überschritten" habe.
Behörden werden Beteiligung prüfen
ProSiebenSat.1 wollte dies gegenüber LEADERSNET nicht kommentieren – auch da noch keine Stimmrechtsmitteilung von MFE vorliege. Diese dürfte aber in den kommenden Tagen folgen.
Gegenüber der BLM hat Media For Europe die Änderungen der Beteiligungsverhältnisse angezeigt. "Diese Anzeige wird nun in einem bundesweiten Prüfverfahren (zuständige Kommissionen: KEK, ZAK) geprüft. Nach einer Beteiligungsveränderung (Zuständigkeit Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich – KEK) sind auch die Zulassungsvoraussetzungen durch die ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht) erneut zu prüfen. Beide Verfahren zusammen werden voraussichtlich wenige Monate dauern", erläutert eine BLM-Sprecherin auf LEADERSNET-Anfrage.
Eingreifen bei Beeinträchtigung des "Informationsgefüges"
Welche Konsequenzen dieser Vorgang mit Blick auf das novellierte bayerische Mediengesetz hat, das zum 1. April in Kraft tritt, werde von der Landeszentrale geprüft. "Droht eine Beeinträchtigung des sogenannten 'Informationsgefüges' – in quantitativer oder qualitativer Hinsicht – kann die BLM nach dem neuen bayerischen Mediengesetz Maßnahmen ergreifen. Zu möglichen Maßnahmen, die einzeln oder in Kombination angewandt werden können, zählen vor allem Vorkehrungen, die ein verbindliches Programmschema oder die Einrichtung eines Programmbeirats vorsehen können, aber auch Stimmrechtsbeschränkungen in Programmfragen oder die Begrenzung des maßgeblichen Einflusses einzelner Gesellschafter in den Organen des Anbieters", so die BLM weiter.
Ob und inwieweit eine Beeinträchtigung der Informationsvielfalt droht, wenn ein Gesellschafter maßgeblichen Einfluss erlangt, das heißt mehr als 25 Prozent der Stimmrechte erwirbt, sei nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. (as)
www.prosiebensat1.com
www.mfemediaforeurope.com
www.blm.de
Kommentar schreiben