Die Bundeswahlleiterin informiert
Europawahl 2024: Was, wenn die Unterlagen zur Briefwahl noch nicht da sind?

| Redaktion 
| 06.06.2024

Rund 370 Millionen Menschen auf dem europäischen Kontinent sind dieser Tage dazu aufgerufen, dessen politische Zukunft mitzugestalten. Wer das hierzulande per Brief tun wollte, bislang jedoch noch keine Unterlagen erhalten, wird für ausgelebte Demokratie nun trotzdem das Haus verlassen müssen.

Am Donnerstag ist die Europawahl 2024 mit der Stimmabgabe in den Niederlanden offiziell angelaufen. Ein Großteil der insgesamt 27 Nationen, die die kommende Besetzung des Europäischen Parlaments mitbestimmen, wird dagegen am kommenden Sonntag, 09. Juni, an die Wahlurne gebeten – so auch die Bürger in Deutschland und Österreich.

Wer dabei per Briefwahl votieren wollte, um sich einen Weg ins Wahllokal zu ersparen, wird nun womöglich doch nicht um einen Außeneinsatz herumkommen: Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand ruft alle gewillten Briefwähler, die bislang noch keine entsprechenden Unterlagen zugestellt bekommen haben, zum Besuch ihrer zuständigen Gemeindebehörde auf.

Bis Samstagmittag zur Gemeindebehörde

Unabhängig ob per Brief oder direkt an der Urne darf ausschließlich mit dem Wahlschein gewählt werden, der beantragt wurde. Liegt dieser für Briefwähler bis heute nicht vor, muss davon ausgegangen werden, dass er – aus welchem Grund auch immer – nicht mehr rechtzeitig beim Stimmberechtigten eintreffen werden. In dieser Situation haben sie die Möglichkeit, bis Samstag, den 8. Juni um 12 Uhr mittags neue Briefwahlunterlagen in ihrer Gemeindebehörde zu bekommen.

Die Zeit für einen abermaligen Postversand reicht inzwischen nicht mehr aus, weshalb der persönliche Termin erforderlich wird, sofern unbedingt per Brief abgestimmt werden soll. Hierbei sollte neben einem Ausweisdokument auch eine kurzer Versicherung, dass die Briefwahlunterlagen bisher nicht eingegangen sind, mitgebracht werden. Natürlich kann bei der Gelegenheit auch unmittelbar gewählt werden.

Bei Bedarf kann eine Person die Briefwahlunterlagen auch stellvertretend für jemanden abholen; in diesem Fall ist darüber hinaus eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Nicht zugegangene Wahlscheine werden in diesem Zuge für ungültig erklärt, um Missbrauch vorzubeugen.

Was gilt für die Hochwassergebiete?

Für Bewohner, die von den aktuellen Hochwassern betroffen sind, gilt grundsätzlich das Gleiche: Bis Samstagmittag sollten sie bei ihrer jeweiligen Gemeindebehörde vorstellig werden, sofern ihre Unterlagen beispielsweise durch Wasserschäden unbrauchbar gemacht worden sind.

Neue Wahlunterlagen gibt es aufgrund des Katastrophenwetters womöglich auch für Personen, die ihre Briefwahl eigentlich schon hinter sich gebracht haben. So nehmen die zuständigen Gemeinden Kontakt zu Menschen auf, deren bereits abgesendete Wahlbriefe auf dem Postweg so starken Schaden genommen haben, dass sie nicht mehr zuverlässig ausgezählt werden können.

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