Wenn Ryanair in einer Werbeaktion vorgibt, die Fluglinie mit den niedrigsten Emissionen zu sein oder BMW andeutet, dass der Käufer eines seiner Elektroautos der Umwelt etwas zurückgibt, dann ist klare Irreführung im Spiel. Während derlei Botschaften in anderen Bereichen bereits per Gesetz klar verboten sind, sind sie im Greenwashing-Sektor noch eine rechtliche Grauzone. Erlaubt ist, was nicht verboten ist, und wo kein Kläger, da kein Richter.
Grünes Mäntelchen
Doch die Stimmen mehren sich, den Firmen beim Versuch sich ein grünes Mäntelchen anzuziehen, nicht mehr alles durchgehen zu lassen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist das amerikanische Unternehmen Chevron, eines der größten Ölkonzerne der Welt. Die Firma hatte allein in den USA in anderthalb Jahren über 30.000 TV-Spots ausgestrahlt in, denen es auf seiner nachhaltigen Wirtschaftsweise herumgeritten ist.
Begriffe wie "sauber", "Umwelt" und "erneuerbar" wurden gebetsmühlenartig wiederholt, viel Natur war zu sehen, Stiere, Gewichtheber, "Energie ist überall" säuselte eine Frauenstimme zu gefühliger Klaviermusik, und dass man bald Pflanzen zu Sprit machen werde, für eine bessere Zukunft. Was dabei unterschlagen wurde: Den Großteil seines 240 Milliarden Dollar-Vermögens macht der Konzern mit Öl und Gas. Seit den 60ern ist er für einen CO2-Ausstoß von 43 Milliarden Tonnen verantwortlich.
EU erweitert schwarze Liste
Umweltorganisationen legten eine Beschwerde wegen "gesetzwidrig täuschender Werbung" bei der US-Handelskommission ein. Auch in Großbritannien ging man gegen einen Energiekonzern vor. Dort reichte die nationale Werbeaufsicht Beschwerde gegen den norwegischen Energiekonzern Equinor ein. Dieser hatte in einen Werbespot behauptet, Gas sei eine CO2-arme Energiequelle. Der italienische Energiekonzern wurde sogar zur Kasse gebeten. Er musste fünf Millionen Euro Strafe zahlen, weil er angepriesen hatte, einen eigens produzierten grünen Dieselstoff zu verkaufen.
Die EU will nun stärker gegen das Problem vorgehen. In einer Pressekonferenz gaben Vertreter der EU-Kommission bekannt, die schwarze Liste an unlauteren Wettbewerbspraktiken zu erweitern. Demnach könnten vage Behauptungen wie "grün" oder "ökologisch" bald als wettbewerbswidrig eingestuft werden.
Frankreich: Verpflichtende Hinweise bei Autowerbungen
Noch schärfer reagiert Frankreich. Seit März müssen Autofirmen in ihren Werbespots darauf hinweisen, dass Fußmärsche und Fahrten mit dem Rad oder den Öffis besser für die Umwelt sind, als mit dem Auto zu Fahren. Werbungen müssen künftig eine der folgenden Aussagen enthalten: "Denk über Carpooling nach", "Für kurze Strecken geh lieber zu Fuß oder fahr mit dem Fahrrad" oder "Fahr täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln". Ab 2023 soll es in dem Land außerdem verboten sein ein Produkt als "CO2-neutral“ zu bezeichnen, ohne die Aussage nachweisen zu können. (no)
ec.europa.eu
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