Käpt'n Iglo kassiert Niederlage vor Gericht

Richter sagt: Die Werbeikone ist nicht der einzige Mann mit Bart, der für Fisch werben darf.

Ist Käpt'n Iglo der einzige Mann mit Bart, der für Fisch werben darf? Die Antwort auf diese Frage wird bereits seit Jahren vor Gericht gesucht, denn das Cuxhavener Unternehmen Appel Feinkost – das sich auf Fischdauerkonserven spezialisiert hat – wirbt für seine Produkte ebenfalls mit einem bärtigen Mann. Ein Umstand der dem Tiefkühlkost-Riesen Iglo nicht schmeckt: Das Unternehmen hat Appel wegen Verwechslungsgefahr geklagt und jetzt schon die zweite Niederlage vor Gericht kassiert. In erster Instanz zog Iglo schon im Dezember 2020 den Kürzeren.

Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Berufungsklage des Hamburger Fischstäbchenherstellers ab. Während die Begründung für das Urteil noch aussteht, ergibt sich aus der Abweisung der Klage, dass der der Senat offenbar keinen unlauteren Wettbewerb sieht. Der vorsitzende Richter Andreas Müller hatte deutlich gemacht, dass er die Verwechslungsgefahr für sehr gering hält: "Nach unserer vorläufigen Auffassung scheidet eine Täuschung über die betriebliche Herkunft aus."

Laut Appel stellt ihre Werbefigur auch gar keinen Kapitän dar. Sie trägt zwar Bart und eine Mütze, aber keine Seemannskleidung, sondern einen "eleganten Dreiteiler". Laut Richter Müller, scheint sich die Person "eher in ihrer Freizeit am Strand aufzuhalten". Die Anwältin, die Iglo vertritt verwies ihrerseits auf eine Online-Umfrage, nach der das Appel-Testimonial sehr wohl mit Käpt'n Iglo verwechselt werde: "Es wird in dieser Figur immer und allein der Käpt'n Iglo gesehen. Das ist eben dieser bärtige Mann, den man kennt aus dem Fernsehen und der Werbung." Ob Iglo weitere rechtliche Schritte verfolgen wird, ist derzeit noch nicht bekannt. (as)

www.iglo.de

www.appel-feinkost.de

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