Liebe im Büro
Affären am Arbeitsplatz: Welche Konsequenzen drohen könnten

| Redaktion 
| 16.02.2025

Im Erotikdrama Babygirl geht es um mehr als nur eine heimliche Romanze: Firmenchefin Romy (Nicole Kidman) beginnt eine Affäre mit ihrem deutlich jüngeren Praktikanten Samuel (Harris Dickinson) – eine Konstellation, die nicht nur in ihrem Privatleben, sondern auch in ihrer Firma zur tickenden Zeitbombe wird. "Nur ein Anruf von ihm, und sie könnte alles verlieren", heißt es im Film. Wäre das auch in Deutschland so?

Anders als in den USA, wo viele Unternehmen strenge Vorschriften zu Beziehungen am Arbeitsplatz haben (sogenannte Liebesverträge), ist die Rechtslage in Deutschland weniger restriktiv. Ein generelles Verbot von Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz wäre ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und damit unzulässig. Das bestätigte bereits das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Jahr 2005.

Ein Arbeitgeber kann also nicht grundsätzlich verbieten, dass sich Kollegen oder gar Vorgesetzte und Untergebene näherkommen. Trotzdem gibt es Grauzonen – denn nicht jede Beziehung bleibt ohne Folgen für das Unternehmen.

Wann eine Beziehung zum Problem wird

Grundsätzlich gilt: Private Beziehungen dürfen die Arbeit nicht beeinträchtigen. Kommt es zu Bevorzugungen, Interessenkonflikten oder Spannungen im Team, kann der Arbeitgeber einschreiten. Die Konsequenzen reichen von Abmahnungen bis hin zur Kündigung – insbesondere, wenn die Arbeitsleistung nachweislich leidet.

So können öffentliche Zärtlichkeiten oder Streitereien am Arbeitsplatz als störendes Verhalten gewertet werden. Auch Interessenkonflikte bei Vorgesetzten sind denkbar. Wenn eine Führungskraft ihren Partner bevorzugt – etwa durch Beförderungen oder Bonuszahlungen – kann das arbeitsrechtliche Folgen haben. Oder wenn es Beschwerden aus dem Team gibt: Fühlen sich Kollegen benachteiligt oder unwohl, kann der Arbeitgeber zum Schutz des Betriebsklimas einschreiten.

Führungskräfte unter besonderer Beobachtung

Besonders problematisch sind Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Während diese in Deutschland nicht per se verboten sind, verlangen einige Unternehmen inzwischen Transparenz.

Axel Springer etwa führte nach internen Vorfällen die Regel ein, dass Führungskräfte persönliche Beziehungen zu Untergebenen melden müssen. Und auch andere Unternehmen setzen auf Meldepflichten, um Interessenkonflikte und Machtmissbrauch zu vermeiden.

Allerdings gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die Führungskräfte zwingt, eine Beziehung zu melden. Es bleibt eine interne Unternehmensregelung, die je nach Arbeitgeber unterschiedlich gehandhabt wird.

Kündigung wegen Affäre? In Deutschland selten möglich

Eine einvernehmliche Beziehung ist kein Kündigungsgrund – auch nicht, wenn sie zwischen Chef und Angestelltem besteht. Allerdings gibt es Ausnahmen:

  • Wenn eine Affäre Einfluss auf dienstliche Entscheidungen hat (z. B. Beförderungen), kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
  • Wenn eine Beziehung zu einem Machtmissbrauch führt oder ein Verdacht auf sexuelle Belästigung besteht, kann eine Kündigung drohen.
  • Störungen im Team oder im Betriebsablauf können als Begründung für eine Versetzung oder im Extremfall für eine Kündigung genutzt werden.

Nicht nur Herz, sondern auch Verstand einschalten

Ergo gilt: Eine verbotene Beziehung, wie sie in Babygirl angedeutet wird, gibt es arbeitsrechtlich nicht – solange beide Partner freiwillig handeln und ihre Arbeit nicht darunter leidet. Doch wenn der Eindruck entsteht, dass die Beziehung nicht wirklich auf Augenhöhe geführt wird, kann es schnell zu Vorwürfen kommen.

Für die Liebe gefeuert zu werden, ist in Deutschland selten – aber für unprofessionelles Verhalten schon. Wer sich auf eine Beziehung im Job einlässt, sollte also nicht nur das Herz, sondern auch den Verstand einschalten.

Hier der heiße Trailer zum Film Babygirl:

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