Neue Verpackungsverordnung in der EU: Das sind die Eckpunkte

| Redaktion 
| 18.01.2024

Ab 2025 soll mit der Umsetzung der neuen Gesetze begonnen werden. Das Ziel: Bis 2040 soll der Verpackungsabfall pro Kopf in der EU um 15 Prozent weniger werden.

Brüssel plant umfassende Änderungen in der Verpackungsindustrie, die im Zuge der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging & Packaging Waste Regulation) ab 2025 in Kraft treten sollen. Diese Verordnung wird eine Reihe von Vorgaben für wiederverwendbare Verpackungen und Mehrwegsysteme einführen, die sowohl für inländische Unternehmen als auch für Importeure gelten und damit einheitliche Standards in der EU schaffen.

Ein wichtiger Punkt ist das geplante Verbot bestimmter Einwegverpackungen. Auch eine Einführung von Pfandpflichtsystemen für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen ist vorgesehen.

20 Prozent weniger Kunststoffverpackungen bis 2040

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die im Oktober vom Umweltausschuss des EU-Parlaments und im November 2023 mit klarer Mehrheit vom Parlament angenommen wurde, setzt ambitionierte Ziele zur Reduzierung von Verpackungen fest. Bis 2040 sollen die Kunststoffverpackungen um 20 Prozent reduziert werden, wobei bereits bis 2030 eine Reduzierung um 10 Prozent angestrebt wird. Zudem soll ein bestimmter Anteil an recycelten Materialien in den Verpackungen verwendet werden.

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, einen Teil ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten, und fördert dadurch Mehrwegsysteme. Einige Onlinehändler hatten Bedenken geäußert, dass sie einen großen Teil ihrer Sendungen in wiederverwendbaren Boxen ausliefern müssten. Jedoch hat das EU-Parlament entschieden, dass dies in Ländern mit hohen Recyclingquoten nicht erforderlich sein wird. Restaurants und Fast-Food-Ketten sollen ihren Kunden jedoch die Möglichkeit bieten, eigene Mehrwegbehälter zu verwenden.

Vorgeschriebene Recyclingquote bei Getränkepackungen

Die Diskussionen rund um die Verpackungsverordnung betreffen auch Themen wie Mehrwegquoten und den Verkauf leichter Plastiktragetaschen. Während eine Mehrweg-Angebotspflicht für den Handel zunächst abgelehnt wurde, muss der Handel eine Recyclingquote von 85 Prozent für Einweg-Getränkepackungen nachweisen. Die vorgeschlagenen Verbote, wie das der Papiertütchen für Zucker, Salz und Pfeffer, wurden abgeschwächt, und die Verpackung um Gurken und anderes Gemüse bleibt erlaubt. Hingegen sollen kleine Shampoo-Flaschen in Hotels stark eingeschränkt werden.

So geht es weiter

Die endgültige Fassung der Verpackungsverordnung wird erst 2024 erwartet, mit der Umsetzung ab 2025. Bis dahin bleibt die EU-Richtlinie von 1994 in Kraft. Ziel der EU-Kommission ist es, bis 2040 eine Reduzierung der Verpackungsabfälle pro Kopf in jedem EU-Staat um 15% im Vergleich zum Jahr 2018 zu erreichen.

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