Umwelthilfe verklagt Starbucks, Cineplex Deutschland, Rewe und Co.

Die Organisation hat 16 große To-go-Anbieter unter die Lupe genommen und zahlreiche Verstöße gegen die neue Mehrwegangebotspflicht festgestellt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt an: Millionenschwere Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Starbucks, Edeka, Rewe, Cinemaxx und Backwerk verstoßen gegen die seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Mehrwegangebotspflicht. Die Organisation hat in den vergangenen Wochen stichprobenartige Testbesuche bei 16 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen aus verschiedenen Branchen durchgeführt und diese dokumentiert. Dabei stellte die DUH in mehr als jedem dritten Fall Verstöße fest.

Insgesamt seien zehn der 16 kontrollierten Ketten betroffen, teilt die Umwelthilfe mit. Gegen Unternehmen beziehungsweise Franchise-Händler von Starbucks, Edeka, Rewe, Backwerk, Steinecke, Wiener Feinbäckerei, Yormas, Cineplex Deutschland, Cinestar und Cinemaxx hat die DUH deshalb nun juristische Verfahren gestartet, um die Wiederholung der festgestellten Verstöße auszuschließen.

"Das ist kein Versehen"

"Es ist erschreckend, wie unverschämt sich große Unternehmen über Gesetze zum Schutz von Umwelt, Klima, Verbraucherinnen und Verbrauchern hinwegsetzen. Das ist kein Versehen kleiner privater Cafébesitzer. Es geht um große Namen wie Starbucks, Rewe oder Cinemaxx, die mit ihren Rechtsabteilungen genau wissen was für gesetzliche Pflichten sie zu erfüllen haben. Sie hatten zudem mehr als ein Jahr Zeit zur Vorbereitung", so die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Deshalb wolle die DUH nun mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln juristisch vorgehen, um die Einhaltung künftig sicherzustellen. Metz: "Wieder einmal müssen wir uns für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher stark machen, weil die zuständigen Landesbehörden ihren Kontrollaufgaben nicht nachkommen. Denn für den Vollzug der Mehrwegangebotspflicht sind die Bundesländer zuständig, die wir ausdrücklich auffordern, endlich tätig zu werden. Bis dahin setzen wir auf einen Dreiklang aus Kontrolle, Sanktionen und Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern." 

Wenige bis gar keine Informationen

Bei den Testbesuchen kontrollierten Tester der DUH das verpflichtende Angebot von Mehrwegbechern, -essensboxen und -deckeln. Das Gesetz sieht neben den Angebotspflichten jedoch auch die Information der Kund:innen über das Mehrwegangebot vor. Dagegen wurde noch weit umfangreicher verstoßen, wie die DUH beim Praxischeck feststellte. Wenn Mehrweg angeboten wurde, erhielten Kund:innen meist wenige oder gar keine Informationen darüber..

"In keiner einzigen der 35 untersuchten Filialen wurde beim Bestellvorgang von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein mündlicher Hinweis auf vorhandene Mehrwegalternativen gegeben. Das zeigt, wie Unternehmen Mehrweg gezielt klein halten und die Kundinnen und Kunden im Unklaren lassen. Dass die Landesbehörden dieses Verhalten zulassen, ist ein Skandal. Deshalb werden wir nicht nur Unternehmen, sondern auch die zuständigen Behörden durch Abfragen zu deren Vollzugstätigkeiten regelmäßig kontrollieren: Zum Schutz und Wohl der Verbraucherinnen und Verbraucher", kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Die zuständigen Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter auf Landesebene überprüfen nach Einschätzung der DUH die Mehrwegangebotspflicht bislang gar nicht oder unzureichend. Dies sei für ein Gelingen jedoch absolut unerlässlich.

Zu viele Schlupflöcher und Lücken

Die DUH kritisiert zudem, dass für einen Wandel hin zu weniger Einweg-Verpackungsmüll die Mehrwegangebotspflicht nicht ausreiche. Sie enthalte "zu viele Schlupflöcher und Lücken". So können Anbieter statt auf Mehrweg auf andere, ebenfalls schädliche Einweg-Müllmaterialien ausweichen, wie etwa Pappschachteln für Burger. Außerdem setzen viele Anbieter wie etwa McDonalds, Edeka oder Tchibo auf individuelle Mehrwegverpackungen. Diese Insellösungen seien unkomfortabel für Kund:innen, da Mehrwegbecher oder Boxen nur bei dem jeweiligen Anbieter zurückgegeben werden können.

Damit Mehrwegverpackungen für Getränke und Speisen wirklich zum neuen Standard werden, fordert die DUH:

  • einen konsequenten Vollzug der Mehrwegangebots- und Informationspflichten durch die Ordnungs- oder Gewerbeaufsichtsämter der Bundesländer inklusive Strafen bei Verstößen
  • eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck
  • eine Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auch auf andere umweltschädliche Einweg-Materialien wie Pappe oder Aluminium
  • die Einführung unternehmensübergreifender und einheitlicher Mehrwegsysteme

www.duh.de

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