Bürokratie bedroht Raumfahrt-Innovationen
Weltraumgesetz: Start-ups schlagen Alarm

Das geplante deutsche Weltraumgesetz sorgt für massiven Unmut bei den Raumfahrt-Start-ups. Was als Schritt zur Rechtssicherheit gedacht war, könnte den Innovationsmotor der Branche bremsen. Junge Unternehmen fürchten, dass das Gesetz internationale Investoren abschrecken und bürokratische Hürden erhöhen könnte.

Eine Umfrage des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) zeigt: 70 Prozent der deutschen New-Space-Start-ups bewerten den Gesetzesentwurf als negativ.

Start-ups fürchten Eingriffe der Bundeswehr

Das Gesetz soll zwar Haftungsfragen klären, doch besonders die Zugriffsrechte der Bundeswehr sorgen für Unruhe. Diese darf "für Zwecke der Verteidigung, insbesondere der Abwendung von Gefahr" auf private Raumfahrtprojekte zugreifen.  Matthias Wachter, Raumfahrtexperte des BDI, äußert Bedenken: "Das Gesetz würde vor allem Start-ups und mittelständische Unternehmen schaden." Er warnt, dass "private Investoren und Kunden aus dem Ausland abgeschreckt" werden könnten.

Laut eines Berichts des Handelsblatts wäre Rivada Space, ein Münchner Unternehmen, das ein Satellitennetzwerk für 2,4 Milliarden Dollar plant, besonders betroffen. Diese Konstellationen benötigen riesige Investitionen, und das Zugriffsrecht der Bundeswehr könnte dieses Vorhaben stark gefährden. In einer Stellungnahme erklärt Rivada: "Wir werden uns ein Urteil erst dann bilden, wenn alle Einzelheiten bekannt sind."

Finanzielle Belastung durch zusätzliche Behörde

Auch die geplante Schaffung einer eigenen Weltraumbehörde stößt auf Widerstand. Diese soll im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt werden und die Raumfahrtaktivitäten überwachen. Kritiker befürchten, dass die finanziellen Mittel hierfür aus dem ohnehin bereits gekürzten nationalen Raumfahrtbudget kommen könnten. Wachter kommentiert weiter: "Die Eckpunkte für das Weltraumgesetz sind typisch deutsch – alles wird zunächst verboten, die Unternehmen stehen unter Generalverdacht."

Obwohl der BDI die vorgesehene Haftungsbegrenzung auf 50 Millionen Euro oder zehn Prozent des Jahresumsatzes begrüßt, sehen die Start-ups das Gesetz vor allem als Hindernis für ihre Pläne.

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