Teillegalisierung in Gefahr
Cannabisgesetz: DSV warnt Friedrich Merz vor Rücknahme

| Redaktion 
| 02.02.2025

Wird die Änderung des Konsumcannabisgesetzes ihren ersten Geburtstag überhaupt erleben? Das letzten Sommer vollständig in Kraft getretene Gesetz ist der Union seit jeher ein Dorn im Auge und könnte eine enorm kurze Lebensdauer aufweisen, wenn Friedrich Merz Ende des Monats nächster Bundeskanzler wird. Nun warnt der Deutsche Strafverteidiger Verband (DSV) vor den möglichen Folgen einer solchen Entscheidung.

Seit vergangenem Juni regelt das Cannabisgesetz (CanG) den privaten Eigenanbau zum Konsum und den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbau in eigens dafür eingerichteten Anbauvereinigungen. Im Bundestag hat die CDU / CSU-Fraktion das Gesetz entschieden abgelehnt und bei der dazugehörigen Abstimmung im Februar 2024 geschlossen dagegen votiert.

"Nach einer Regierungsübernahme würde die Union das Gesetz umgehend rückgängig machen", kündigte Friedrich Merz dementsprechend noch vor dem Inkrafttreten des CanG an. Angeprangert wurde seinerzeit unter anderem eine fehlende Möglichkeit zur Kontrolle, die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen sowie eine drohende Mehrbelastungen für Justiz und Polizei.

Merz sieht "Explosion der Rauschgiftkriminalität"

"Die Holländer, die den Konsum ja seit Jahren dulden, sind fassungslos über das, was hierzu in Deutschland gerade abläuft", erklärte Merz der Welt am Sonntag schließlich im August letzten Jahres. "Die Freigabe von Cannabis löst in diesen Tagen geradezu eine Explosion der Rauschgiftkriminalität und der organisierten Kriminalität mit Bandenkriegen aus, die wir uns brutaler kaum vorstellen können. Und das war absehbar, wenn der legale Anbau noch gar nicht stattfindet, aber der Besitz großer Mengen bereits vorher legalisiert wurde."

Experten wie auch Konsumenten kritisieren den Umstand, dass die Nachfrage nach Cannabis in Deutschland – zumindest nach jetzigem Stand - nicht durch legale Angebote abgedeckt werden kann. Anbauvereinigungen befinden sich vielerorts noch in den Kinderschuhen und dürfen gemäß der neuen Gesetzeslage maximal 500 Mitglieder zählen. Deshalb greifen viele Nutzer nach wie vor auf weiterhin verbotene Schwarzmarkt-Quellen zurück.

Schadensersatz und verspieltes Staatsvertrauen

"Das Gesetz vorschnell wieder abzuschaffen, ist der falsche Weg. Man gewinnt damit auch nichts", mahnt Jürgen Möthrath, Präsident beim Deutschen Strafverteidiger Verband (DSV), nun allerdings gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Der Schwarzmarkt könne durch eine Rücknahme des CanG genauso wenig effektiv bekämpft werden wie durch die Teillegalisierung selbst.

Darüber hinaus gibt Möthrath zu bedenken, dass Anbauvereine bei einer Rolle rückwärts Schadensersatzansprüche vor dem Bundesverfassungsgericht geltend machen dürften. "Wenn der Staat ein Handeln erst explizit erlaubt und fördert, schafft er damit einen Vertrauenstatbestand", erläutert er mit Verweis darauf, dass es de facto eine Freiheitseinschränkung zu diskutieren gebe.

Er empfiehlt einer unionsgeführten Regierung, dem derzeitigen Status Quo etwas mehr Zeit einzuräumen. "Nach zwei Jahren kann man vielleicht besser sagen, ob das Gesetz etwas gebracht hat und ob womöglich Nachbesserungen reichen", so Möthrath.

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