Irreführende Werbung und Greenwashing
Deutsche Umwelthilfe verklagt Coty, L’Oréal, Deichmann, Tchibo und Toom

| Redaktion 
| 19.03.2025

Greenwashing steht zunehmend im Fokus der Verbraucher- und Umweltschützer. Nun hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fünf namhafte Unternehmen wegen mutmaßlich irreführenden Umweltversprechen verklagt. Coty, L’Oréal, Deichmann, Tchibo und Toom sollen ihre Produkte nachhaltiger darstellen, als sie tatsächlich sind. Die betroffenen Konzerne wehren sich gegen die Vorwürfe.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor verschiedenen Landgerichten Klagen gegen fünf große Unternehmen eingereicht. Der Vorwurf: Greenwashing. Coty, L’Oréal, Deichmann, Tchibo und Toom sollen mit fragwürdigen Umweltversprechen Kunden täuschen. Der Umweltverband argumentiert, dass Begriffe wie "ozeanfreundlich" oder "nachhaltig" ohne ausreichende Begründung verwendet würden. Kritiker bemängeln, dass solche Begriffe oft dazu dienen, Konsumenten eine falsche Sicherheit zu vermitteln und die tatsächlichen Umweltauswirkungen von Produkten zu verschleiern.

Welche Vorwürfe stehen im Raum?

Im Zentrum der Kritik stehen Werbeaussagen, die laut DUH eine vermeintlich umweltfreundliche Wirkung suggerieren, ohne dies transparent zu belegen. Der Kosmetikkonzern Coty bewirbt eine Sonnencreme als "ocean friendly", ohne nachvollziehbar darzulegen, auf welcher Basis diese Behauptung fußt. Auch Deichmann und Tchibo sollen Begriffe wie "nachhaltig" für ihre Schuhe und Kleidung verwenden, ohne hinreichende Erklärungen. Toom vermarktet Laminat als "gut für die Umwelt", während L’Oréal sein "Nachhaltigkeits-Engagement" betont.

Die DUH fordert eine konsequente Kennzeichnungspflicht für Nachhaltigkeitsversprechen in der Werbung, um Verbraucher besser zu schützen. Experten warnen davor, dass Unternehmen Greenwashing gezielt nutzen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Gerade in Zeiten wachsender Sensibilität für Umweltfragen sei eine klare und nachvollziehbare Kommunikation essenziell. Zudem zeigt eine aktuelle Verbraucherumfrage, dass 78 % der Konsumenten nachhaltige Produkte bevorzugen – doch nur 34 % vertrauen den Werbeversprechen großer Marken.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont: "Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert auf Umweltfreundlichkeit und klimaverträglichen Konsum. Der Markt wird überschwemmt mit scheinbar umweltfreundlichen oder nachhaltigen Produkten – so auch von den Unternehmen, gegen die wir ab sofort vorgehen. In jedem vorliegenden Fall fehlen Informationen zu den vermeintlichen Umweltvorteilen, was eine informierte Kaufentscheidung behindert. Wir setzen dem notfalls gerichtlich ein Ende und fordern alle Unternehmen auf, ehrlichen Klima- und Umweltschutz zu betreiben und transparent darüber zu informieren. Die jetzigen Verfahren werden nicht die letzten gewesen sein: Wir haben weitere Unternehmen im Blick."

Unternehmen reagieren unterschiedlich

Wie das Handelsblatt berichtet, weisen die betroffenen Unternehmen die Vorwürfe zurück. Coty erklärte, man habe bereits 2024 entschieden, die Bezeichnung "ocean friendly" nicht mehr zu verwenden. "Wir nehmen diese Angelegenheit sehr ernst", so eine Sprecherin. Deichmann und Tchibo gaben an, ihre Werbung bereits angepasst zu haben. L’Oréal und Toom äußerten sich bislang nicht konkret zur Klage.

Deichmann betonte in einer Stellungnahme, dass nachhaltige Materialien und Produktionsprozesse zunehmend im Fokus stünden. Das Unternehmen arbeite kontinuierlich daran, die Umweltverträglichkeit seiner Produkte zu verbessern. Auch Tchibo verwies auf bestehende Bemühungen, nachhaltige Textilien anzubieten, betonte jedoch, dass eine einheitliche Definition für "nachhaltig" in der Branche fehle.

Kritiker sehen genau darin das Problem: Ohne verbindliche Standards könnten Unternehmen weiterhin schwammige Begriffe nutzen, ohne tatsächlich umweltfreundlicher zu wirtschaften. Die DUH fordert daher eine strengere Regulierung durch die Politik. Die Bundesregierung plant bereits eine Anpassung des Wettbewerbsrechts, um irreführende Umweltwerbung effektiver zu sanktionieren.

Verbraucher müssen aufgeklärt werden

Greenwashing bleibt ein großes Problem in der Konsumgüterbranche. Während Unternehmen mit Nachhaltigkeitsversprechen werben, bleibt unklar, welche Produkte tatsächlich umweltfreundlich sind. Verbraucher sollten daher verstärkt auf unabhängige Zertifikate wie den Blauen Engel oder das EU-Ecolabel achten. Nur so lassen sich echte Nachhaltigkeit und irreführende Werbung unterscheiden.

Wichtige Tipps für Verbraucher:

  • Achten Sie auf seriöse Siegel wie den Blauen Engel oder das EU-Ecolabel.

  • Prüfen Sie Nachhaltigkeitsversprechen anhand unabhängiger Quellen.

  • Seien Sie skeptisch bei Begriffen wie "klimaneutral" oder "nachhaltig", wenn keine Details angegeben sind.

  • Informieren Sie sich über Klagen und Untersuchungen zu Greenwashing, um bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.

Greenwashing unter Beobachtung

Die Klagen sind Teil einer umfassenderen Strategie der DUH. Seit Dezember 2024 hat der Verband bereits 19 Verfahren zu Greenwashing-Vorwürfen angestrengt. Insgesamt wurden in 64 Fällen Unterlassungserklärungen gegen Unternehmen durchgesetzt. Die DUH fordert strengere gesetzliche Vorgaben für Umweltwerbung, um Verbraucher vor irreführenden Aussagen zu schützen.

Verbraucherschützer warnen, dass sich Greenwashing nicht nur auf die Umwelt, sondern auch auf die Glaubwürdigkeit nachhaltiger Unternehmen negativ auswirkt. Wenn Verbraucher das Vertrauen in Nachhaltigkeitsversprechen verlieren, könnte dies langfristig echte Umweltinnovationen behindern. Deshalb fordern Umweltverbände, dass Unternehmen ihre ökologischen Aussagen regelmäßig durch unabhängige Prüfstellen verifizieren lassen müssen.

Auch die EU beschäftigt sich verstärkt mit Greenwashing. Bereits im März 2024 kündigte die Europäische Kommission an, neue Richtlinien für nachhaltige Werbung zu erarbeiten. Diese sollen Unternehmen dazu verpflichten, Umweltversprechen mit wissenschaftlich fundierten Nachweisen zu belegen. Ob diese Maßnahmen jedoch ausreichen, um Verbraucher effektiv zu schützen, bleibt abzuwarten.

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