Arbeitszeitbetrug aufdecken – wie eine Detektei dabei helfen kann

| Redaktion 
| 23.03.2023

Gute Arbeit muss fair entlohnt werden. Ein Grundsatz, den die meisten Arbeitgeber zum Glück beherzigen. Doch auch umgekehrt gilt dieser Leitsatz, wer bezahlt wird muss für sein Geld natürlich auch ehrlich arbeiten. Leider gibt es nach wie vor Fälle von Arbeitszeitbetrug und die kosten Unternehmen jedes Jahr Hunderttausende von Euro.

Ertappt laufen Arbeitnehmer in die Gefahr einer fristlosen Kündigung. Um diese zu rechtfertigen, reicht ein bloßer Verdacht aber nicht aus. Daher setzen viele Arbeitgeber auf die Hilfe einer Detektei – mit Erfolg. 

Definition Arbeitszeitbetrug – wann können Arbeitgeber handeln? 

Ein abgeschlossener Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So manches Mal nimmt es eine der beiden Seiten aber nicht so genau mit der Einhaltung. Wer schon einmal aus Sicht einer Detektei Frankfurt am Main oder andere Großstädte erlebt hat weiß, dass Arbeitszeitbetrug keine Seltenheit ist. Aber was fällt eigentlich darunter? Ab wann machen sich Arbeitnehmer des Betrugs schuldig und welche Handhabe gibt es? Hier eine Reihe von Beispielen, die trotz vermeintlicher Harmlosigkeit als Arbeitszeitbetrug gelten: 

  • Keine Erfassung von Pausen (auch Raucherpausen, je nach Regelung im Betrieb)
  • Homeoffice wird zur Erledigung privater Angelegenheiten genutzt
  • Ohne Erlaubnis wird das Büro zur Erledigung von privaten Telefonaten oder Schriftverkehr genutzt
  • Arbeitskollegen stempeln für einen anderen ein, der gar nicht anwesend ist
  • Im Außendienst werden mehr Arbeitszeiten abgerechnet als tatsächlich geleistet
  • Die Arbeit wird zugunsten privater Freizeit (z. B. Online-Shopping) unterbrochen 
  • Überstunden werden nicht ordnungsgemäß protokolliert oder zu großzügig notiert 

Die meisten Arbeitgeber sind kulant, hin und wieder im Netz surfen wird sogar toleriert. Rein rechtlich gesehen beginnt der klassische Arbeitszeitbetrug aber schon bei einer einzigen Minute. Wer täglich seine Rauchpause nicht stempelt, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Passieren solche Vorkommnisse nur einmalig, gilt die Deklaration als Verstoß! 

Besonderheit bei Verspätungen: Rein theoretisch verhält sich ein Arbeitnehmer auch dann vertragswidrig, wenn er zur Spät zur Arbeit erscheint. Passiert das jedoch unbeabsichtigt und wird korrekt gestempelt, passiert in der Regel nichts. 

Nachweispflicht für Arbeitgeber – wie wird der Arbeitszeitbetrug erfasst?

Um eine Abmahnung zu erteilen oder sogar die fristlose Kündigung auszusprechen, muss der Arbeitszeitbetrug eindeutig nachgewiesen werden. Genau hier ergibt sich die Schwierigkeit. Behauptet der Arbeitnehmer, dass er sämtliche Zeit im Homeoffice gearbeitet hat, muss der Arbeitgeber das Gegenteil belegen können. Genau hier kann eine Detektei hilfreich sein. 

Liegen unabänderliche Beweise vor, dass der Arbeitnehmer beispielsweise während der offiziellen Arbeitszeit im Supermarkt angetroffen wurde, rechtfertigt das eine Abmahnung bzw. Kündigung. 

Fakt ist also: Arbeitgeber brauchen Beweise, um effektiv gegen Betrug vorgehen zu können. Aber was ist gerechtfertigt und was nicht? Entscheidend ist, dass eine Überwachung nach rechtlich einwandfreien Gesichtspunkten stattfindet. Installiert der Arbeitgeber unbemerkt eine Überwachungssoftware, kann ihm das negativ ausgelegt werden. Übernimmt hingegen eine Detektei die Ermittlungen, profitiert der Arbeitgeber davon. 

Was macht die Detektei? Arbeitszeitbetrug einwandfrei nachweisen 

So manch ein Arbeitnehmer verzichtet freiwillig auf seine Pause, weil der Druck und das Arbeitspensum zu hoch sind. Das Recht ist hier eindeutig auf Seite des Arbeitenden, es gibt Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Ebenso unfair ist aber auch, wenn der Arbeitgeber mit Täuschungsmanövern hinters Licht geführt wird. Um einen eindeutigen Nachweis für Arbeitszeitbetrug zu haben, greifen immer mehr Firmen auf die Hilfe einer Detektei zurück. Deren Aufgaben bestehen dann unter anderem in: 

  • Nachweis des Arbeitsbeginns und Abgleich mit angegebenen Zeiten 
  • Kontrolle bei Fahrtstrecken 
  • Aufzeichnungen über Kundenbesuche im Außendienst, inklusive Zeitprotokoll
  • Nachweise über (unerlaubte) Abwesenheit vom Arbeitsort (auch Homeoffice)
  • Verzeichnung und Dokumentation von Arbeitsaktivitäten und Arbeitsende 

Für den Arbeitgeber ergeben die Ermittlungsergebnisse eine gute Basis, um den eigenen Verdacht zu bestätigen. Dabei arbeiten Detekteien auf zweierlei Art. Wahlweise wird dem Arbeitgeber das Ergebnis der Analyse überreicht, sodass dieser selbst vergleichen kann. Alternativ hierzu können in der Detektei aber auch alle gesammelten Aufzeichnungen hinterlegt werden, sodass die Experten einen Abgleich vornehmen. Diese Methode ist besonders einfach, da der Arbeitgeber direkt ein Fazit erhält. 

Um eine allumfassende Beweisführung zu gewährleisten, protokollieren erfahrene Detektive die Ergebnisse mithilfe von Fotografien und Videos. Nur wenn der Arbeitszeitbetrug eindeutig belegt werden kann, hat der Arbeitgeber Handlungsspielraum. Interessant zu wissen: Detekteien gehen dem Verdacht auf Betrug bei den Arbeitszeiten häufig nach und fast immer findet sich tatsächlich ein Beweis. Das Bauchgefühl der Arbeitgeber stellt sich dabei oft als richtig heraus.

Fazit: Bei Arbeitszeitbetrug handeln – Arbeitnehmer sind zur Einhaltung der korrekten Zeiten verpflichtet 

Der Arbeitgeber hat das Gehalt pünktlich zu überweisen und alle Punkte des Arbeitsvertrags sorgfältig einzuhalten. Gleiches gilt aber auch für den Arbeitnehmer. Bestehen berechtigte Zweifel an der Einhaltung der Arbeitszeiten, darf der Arbeitgeber eine Detektei zur Überprüfung eines Verdachts engagieren. Bestätigen sich die zuvor gesammelten Eindrücke, ist der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehlenswert. So können sich Arbeitgeber absichern und rechtlich korrekt gegen den Betrug vorgehen.

www.lentz-detektei.de

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