Datenschutz
Schufa: Beschwerde wegen Profitmacherei durch rechtswidrige Datenvermarktung

| Redaktion 
| 18.02.2024

Der Datenschutzverein noyb knöpft sich die Wirtschaftsauskunftei vor. Der Grund: Die Schufa macht Millionenumsätze, indem sie den Deutschen den Zugang zu eigentlich kostenlosen Selbstauskünften erschwert.

Die Datenschutzorganisation noyb hat bei der hessischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die Schufa eingereicht. Der Vorwurf: Das Unternehmen erwirtschafte Millionen, indem es Bürger:innen in Deutschland den Zugang zu kostenlosen Selbstauskünften erschwert und stattdessen kostenpflichtige Produkte verkauft. Besonders Wohnungssuchende, die einen Bonitätsnachweis vorlegen müssten, fallen demnach dem manipulativen Vorgehen zum Opfer.

Trotz des gesetzlichen Anspruchs auf eine kostenfreie Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO, verschleiert die Schufa diese Option und fördert stattdessen aktiv ihr Bezahlprodukt, die „Bonitäts-Auskunft“ für 29,95 €. Durch eine geschickte Gestaltung der Webseite und irreführende Formulierungen werden Nutzer:innen davon abgehalten, die kostenlose Auskunft zu beantragen. Die Schufa behauptet irrtümlich, dass nur die Bezahlversion für Dritte, wie potenzielle Vermieter, geeignet sei.

Gesetzeswidrige Praktiken, unvollständige Infos

Die Praxis der Schufa verstößt dem Verein zufolge gegen mehrere Aspekte der DSGVO. So werden Betroffene nicht unterstützt, ihr Recht auf eine kostenfreie Auskunft wahrzunehmen, und essentielle Daten werden vorenthalten, um das Bezahlangebot attraktiver zu machen. Die kostenfreie Auskunft, abwertend als „Datenkopie“ bezeichnet, enthält zudem nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.

“Die DSGVO verlangt, dass Unternehmen alle Daten sofort, kostenlos, leicht zugänglich und transparent zur Verfügung stellen. Diese Anforderungen stehen im deutlichen Widerspruch zur aktuellen Geschäftspraxis, betroffenen Personen Ihre eigenen Daten zu verkaufen”, kommentiert Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb.

Kunden, die es schaffen, die kostenlose Auskunft zu beantragen, werden weiterhin mit Werbung für das Bezahlprodukt konfrontiert und von der Weitergabe der Auskunft an Dritte abgeraten. Diese Verzögerungstaktik und das bewusste Zurückhalten von Informationen, wie dem Fehlen aktueller Bonitäts-Scores in der Gratisversion, legen die systematische Umgehung der DSGVO-Vorschriften offen.

Die hessische Datenschutzbehörde muss nun prüfen, inwiefern die SCHUFA mit ihrem Vorgehen gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Rechte der Verbraucher zu schützen.

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