93 Prozent der Deutschen halten allgemeine Verkehrskontrollen für wichtig und jede:r Zweite findet, dass diese nicht ausreichend durchgeführt werden. Das zeigt eine repräsentative Umfrage der Tankstellenkette HEM zum Thema Verkehrskontrollen. Dabei sind Kontrollen vor allem verstärkt am Wochenende zur Abend- und Nachtzeit und in der Nähe von Diskotheken erwünscht.
Rechts ranfahren ist Pflicht
Die eigenen Rechte und Pflichten sind vielen Autofahrer:innen jedoch nicht bekannt: 69 Prozent der deutschen Auto- und Fahrradfahrer:innen wurden bereits mindestens einmal rechts heran gewunken oder sind in eine Verkehrskontrolle geraten. Vier Prozent der Studienteilnehmer sind der Meinung, es passiere nichts, fast die Hälfte (45 Prozent) gibt jedoch an, es nicht zu wissen. Der Rest der Befragten ist der Meinung, dass ein Verweigern der Kontrolle 70 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg mit sich ziehe (34 Prozent), oder dass die Polizei sogar das Recht habe, den Fahrer mit auf das Revier zu nehmen (17 Prozent).
Wie der Sachverhalt tatsächlich aussieht, erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg: "Wird man als Verkehrsteilnehmer von der Polizei aufgefordert anzuhalten und aus dem Fahrzeug auszusteigen, ist man verpflichtet, dieser Anweisung umgehend nachzukommen. Wer sich widersetzt, dem drohen eine Geldbuße in Höhe von 70 Euro sowie die Eintragung von einem Punkt ins Fahreignungsregister. Auch die Personalien müssen wahrheitsgemäß bekanntgegeben und der Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere ausgehändigt werden. Doch was viele Autofahrer nicht wissen: Sie dürfen schweigen - und sollten es auch. Das gilt vor allem für die Frage, ob der Fahrer weiß, wofür er angehalten wurde. Diese wird häufig von der Polizei zu Beginn der Kontrolle gestellt. Mit einer Antwort belastet man sich im Zweifel jedoch nur selbst, weil die Aussage als Schuldeingeständnis gewertet werden kann."
Kein Grund zur Sorge
Auch wenn Verkehrskontrollen die Fahrt unerwartet unterbrechen, empfinden 93 Prozent der Deutschen sie dennoch als wichtig. Die restlichen sieben Prozent sehen das allerdings etwas anders. Sie halten sie allgemein für nicht hilfreich (30 Prozent), empfinden sich von der Polizei nicht angemessen behandelt (39 Prozent) oder fühlen sich dabei einfach unwohl (19 Prozent).
Dabei gibt es hier keinen Grund zur Sorge, klärt Mielchen über die Konsequenzen einer Kontrolle auf: "Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Polizeibeamte Verkehrskontrollen durchführen, um die Fahrtüchtigkeit des Fahrers sowie die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu überprüfen. Aus diesem Grund darf die Polizei verlangen, sich Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten vorzeigen zu lassen. Autofahrer sind jedoch nicht verpflichtet, an Atemalkoholkontrollen, Koordinations- und Drogentests teilzunehmen oder vor Ort Urinproben abzugeben. Auch eine Inspektion des Fahrzeugs, des mitgeführten Gepäcks oder gar des eigenen Handys dürfen die Polizeibeamten nicht ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss durchführen. Es sei denn, es besteht 'Gefahr im Verzug', also ein begründeter Verdacht auf eine konkrete Straftat. Dann ist es in jedem Fall ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren."
Notfallausrüstung regelmäßig überprüfen
Verkehrskontrollen sind in erster Linie dazu da, Unfällen durch Unsicherheiten im Straßenverkehr vorzubeugen. Deshalb wird meist überprüft, ob Sicherheitsweste, Warndreieck und Verbandskasten nach Vorschrift mitgeführt werden - denn diese können in brenzligen Situationen lebenswichtig sein. 41 Prozent der Deutschen sind sich dessen bewusst und kontrollieren ihre Notfallausrüstung regelmäßig, nur fünf Prozent tun dies gar nicht.
Im Falle einer Verkehrskontrolle müssen sie dafür jedoch Geldstrafen in Kauf nehmen, wie ADAC-Sprecher Jürgen Grieving erklärt: "Das Mitführen dieser Gegenstände ist nach dem Gesetz, Paragraph 31 b StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), geregelt. Bei fehlenden Warnwesten, die besonders zur Nachtzeit die Sichtbarkeit erhöhen, droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Auch bei einem Warndreieck, das Auffahrunfälle verhindern soll, werden bei Verstößen gegen die Mitführpflicht 15 Euro fällig. Ein fehlender, ungenügender oder veralteter Erste-Hilfe-Verbandskasten führt zu einem Verwarngeld von bis zu zehn Euro. Seit Januar 2022 muss der Verbandskasten zudem zwei Mund-Nasen-Masken beinhalten." (as)
www.hem-tankstelle.de
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