Nachhaltigeres Fliegen ist das Ziel. Der Weg dorthin ist jedoch technisch herausfordernd und mit hohem Aufwand verbunden. Einen möglicherweise wichtigen Schritt unternimmt der Mineralölkonzern BP nun in seiner Raffinerie in Lingen (Niedersachsen): Seit Mitte Februar produziert die Raffinerie nachhaltigen Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel, kurz: SAF) aus gebrauchtem Speiseöl im sogenannten "Co-Processing"-Verfahren. Die BP-Anlage in Lingen ist die erste industrielle Produktionsstätte in Deutschland, die dieses Verfahren für die SAF-Herstellung auf Basis von Biomasse von Abfällen und Reststoffen anwendet.
Gleiche Eigenschaften wie herkömmliches Kerosin
Bei dem in Lingen angewendeten Verfahren wird das gebrauchte Speiseöl gemeinsam mit Rohöl in den vorhandenen Anlagen verarbeitet, was man als "Co-Processing" bezeichnet. Das Endprodukt (SAF) hat die gleichen Eigenschaften wie herkömmliches Kerosin. Dank entsprechender Normung ist es auch international für den Flugverkehr mit fünf Prozent biogenem Anteil ohne Abstriche bei Leistung und Sicherheit zugelassen. Bei herkömmlichen Produktionsmethoden für Biokraftstoffmischungen, zum Beispiel von Diesel oder Benzin, wird die biogene Komponente erst nach der Kraftstoffherstellung beigemischt.
Die BP-Raffinerie in Lingen aus der Panoramaperspektive. © BP
"Das in Lingen angewandte Verfahren zur Herstellung von SAF ist in Deutschland einmalig. 'Co-Processing' ermöglicht es uns, die bestehende Anlage mit einigen Modifikationen und Erweiterungen weiter zu betreiben. Damit tragen wir unmittelbar zur Dekarbonisierung bei", erläutert Arno Appel, Vorstandsmitglied der BP Europa SE und Leiter der Raffinerie in Lingen. Für den Start der SAF-Produktion hat BP am Standort Lingen eine neue Entladestelle gebaut, einen Tank zur Lagerung der biogenen Rohstoffe aufgerüstet und diesen mit der zuvor aufwändig gewarteten Hydrocracker-Anlage verbunden.
Keine Rechtssicherheit in Deutschland
Perspektivisch möchte BP weltweit einen Marktanteil von 20 Prozent SAF erreichen, denn das Potenzial der "Co-Processing"-Technologie sei groß – sowohl für den Luft – als auch für den Straßenverkehr, teilt das Unternehmen mit.
Diese Technologie wird im geltenden EU-Rechtsrahmen grundsätzlich ermöglicht, allerdings hat der Gesetzgeber in Deutschland dafür noch keine Rechtssicherheit geschaffen. Deshalb sind die im "Co-Processing" gewonnenen Produkte in Deutschland bisher nicht zur Anrechnung der Treibhausgas-Quotenverpflichtung zugelassen und werden somit in andere Länder exportiert, die eine Anrechnung ermöglichen. (as)
www.bp.de
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